Erneuerbaren-Ausbau: Stromerzeugung
Die Gewinnung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung von Klima- und Umweltschutzzielen. Damit die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen gesteigert wird, ist mit dem Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)) für bundesweite Förderungen ein vereinfachter und einheitlicher Rahmen in Österreich geschaffen.
Mit der „Investitionszuschüsseverordnung Strom“ wird neu geregelt, wie und wofür Förderungen beantragt werden können. Förderungen sind vorgesehen für
- die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen bis 1 MW und Stromspeichern,
- die Neuerrichtung und Revitalisierung von Wasserkraftanlagen bis 25 MW,
- die Neuerrichtung von Windkraftanlagen bis 1 MW sowie
- die Neuerrichtung von Biomasseanlagen bis 50 kW
Termine für Calls
- Die Termine für die Fördercalls zus Kleinwasserkraft, Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen und Anlagen auf Basis von Biomasse finden Sie im Förderkalender zum EAG (→ eag-abwicklungsstelle.at).
Auf der Website der EAG-Förderabwicklungsstelle finden Sie alle Informationen dazu.
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurde auch das Modell der Marktprämie in Österreich eingeführt und damit neue Bedingungen hinsichtlich der Vermarktung von Elektrizität (Direktvermarktung), der Förderung und damit im Zusammenhang auch der Bankfinanzierung von erneuerbaren Energien-Projekten geschaffen. Die EAG-Marktprämienverordnung 2022 ist am 5.Oktober 2022 in Kraft getreten.
Termine zu Ausschreibungen
Der Gebotstermine zu den einzelnen Technologien finden Sie im → Förderkalender der EAG-Abwicklungsstelle.