Klimakontraproduktive Subventionen in Österreich  Studie

Um der Klimakrise entgegenzusteuern, braucht es eine grundlegende Transformation des Wirtschafts- und Energiesystems. Dafür müssen Preissignale gesetzt werden, die die Kosten der Umweltauswirkungen widerspiegeln und so Entscheidungen in eine klimafreundliche Zukunft lenken. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, klimaschädliche Förderungen und Anreizsysteme zu identifizieren und abzubauen. Im Auftrag des BMK hat das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) eine Analyse der „klimakontraproduktiven Subventionen in Österreich“ vorgelegt. Die Studie ist die aktuellste und umfassendste Bestandsaufnahme der klimakontraproduktiven Förder- und Anreizlandschaft in Österreich und bildet einen wichtigen Beitrag zur Debatte.

Trotz des steigenden Bewusstseins bezüglich der Dringlichkeit der Klimakrise und der Notwendigkeit, Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen umzusetzen, hat sich das Volumen der Subventionen für fossile Energie oder klimakontraproduktive Aktivitäten weder international noch in Österreich in den letzten Jahren substanziell verändert. Immer wieder werden daher Forderungen nach dem Abbau klimakontraproduktiver Subventionen laut – zuletzt geäußert vom Klimarat der Bürgerinnen und Bürger. Um einen systematischen und aktuellen Überblick über die klimakontraproduktiven Subventionen in Österreich zu erhalten hat das BMK das WIFO mit der Erstellung einer Studie beauftragt.

Hintergrund

Seit Jahrzehnten wird auf (internationaler) politischer Ebene und in der Wissenschaft über die Identifizierung und Reform von Subventionen mit negativen Klimaauswirkungen diskutiert. Solche Subventionen konterkarieren Klimaschutzbemühungen, widersprechen dem Verursacherprinzip und verstärken Marktverzerrungen und den „Carbon Lock-in“. Die Studie, welche auf Basis einer Entschließung im Nationalrat beauftragt wurde, untersucht, welche Subventionen mit negativen Klimaeffekten es in Österreich gibt. Eingebracht wurde der Entschließungsantrag vom Klimavolksbegehren. Zu einen der zentralen Forderungen der Klimaschutzinitiative gehört der vollständige Abbau klimaschädigender Subventionen.

Zur Analyse

Ziel der Analyse ist, relevante Förderungen und Regulierungen mit Subventionscharakter in Österreich (Fokus Bundesebene) zu identifizieren und das Subventionsvolumen zu erheben oder abzuschätzen. Zudem wird in einer Ersterhebung die vorhandene Evidenz auf Ebene der Bundesländer gesichtet. Primär wurden im Rahmen der Studie direkte und indirekte Förderungen, also Subventionen mit Budgetrelevanz, einbezogen, von denen klimakontraproduktive Anreize ausgehen können. Darüber hinaus wurden exemplarisch Regulierungen mit Förderungscharakter untersucht.

Der Fokus der Analyse liegt auf den Bereichen Verkehr, Energieerzeugung und -nutzung sowie Landwirtschaft. Neben der ökonomischen Analyse werden die Subventionen auch aus juristischer Perspektive beleuchtet, die ursprüngliche Motivation für ihre Einführung dargestellt sowie Möglichkeiten und Grenzen der Abänderbarkeit diskutiert.

Zentrale Ergebnisse

  • Im Durchschnitt der letzten Jahre belief sich das Volumen der klimakontraproduktiven Förderungen in Österreich auf 4,1 bis 5,7 Milliarden Euro.
  • Der größte Anteil betrifft mit 61 Prozent Fördermaßnahmen für den Verkehr. Die Bandbreite beträgt 2,5 bis knapp über 4 Milliarden Euro. Davon entfallen rund drei Viertel auf den Straßenverkehr und ein Viertel auf Luftverkehr und Schifffahrt. Mit diesen steuerlichen Maßnahmen werden entweder die Kosten von Treibstoffen bzw. die Nutzungskosten bestimmter Verkehrsträger gesenkt oder die Anreize für die Kaufentscheidung, die effiziente Fahrzeugnutzung oder den Umstieg auf klimafreundlichere Verkehrsträger reduziert.
  • Auf Energieerzeugung und -verbrauch entfallen 38 Prozent des Subventionsvolumens bzw.w. rund 1,6 Milliarden Euro. Auch hierbei werden mittels der steuerlichen Begünstigung oder der kostenfreien Zuteilung von Emissionsberechtigungen die Anreize für effizientes Verhalten reduziert bzw. Verzerrungen in den Energiepreisen verursacht, was der Internalisierung der negativen externen Effekte aus dem Verbrauch fossiler Energie entgegensteht.
  • Der Anteil der Landwirtschaft liegt mit 28 Millionen Euro bei unter einem Prozent. Quantifiziert wurden insbesondere Maßnahmen, die die Tierhaltung begünstigen. Andere, in Anbetracht ihres Volumens relevantere Maßnahmen, wie der begünstigte Mehrwertsteuersatz für tierische Produkte, konnten nicht quantifiziert werden. Demnach liegt hier eine deutliche Unterschätzung des Subventionsvolumens vor.

Neben den Sektoren kann auch die Verteilung auf Begünstigtengruppen dargestellt werden:

  • Bei dieser Betrachtung ergibt sich ein Anteil von rund 37 Prozent für die privaten Haushalte. Dies betrifft durchwegs verkehrsbezogene Maßnahmen wie die Pendlerförderung oder die pauschale Dienstwagenbesteuerung.
  • Auf den Unternehmensbereich entfallen knapp 63 Prozent des Subventionsvolumens. Dies umfasst sämtliche Förderungen für Energieerzeugung und -nutzung sowie im Verkehrsbereich rund 70 Prozent des Volumens aus der Begünstigung von Diesel, sowie das gesamte Volumen aus der Befreiung von Schifffahrtsbetriebsstoffen sowie von Kerosin.

Relevant für die Reform der Fördermaßnahmen ist, ob diese auf nationaler Ebene möglich ist oder ob dafür eine Einigung auf EU-Ebene notwendig wäre. Auch bi- oder multilaterale Abkommen oder völkerrechtliche Verträge können einer Reform im Wege stehen. Die Analyse zeigt, dass knapp 56 Prozent des analysierten Subventionsvolumens in rein nationaler Kompetenz liegt. Insbesondere die Subventionen, die eine Ausnahme von der Energiebesteuerung oder der Mehrwertsteuer vorsehen, sind auf EU-Ebene geregelt. Somit besteht der Handlungsspielraum primär bei jenen Maßnahmen, die in der nationalen Gesetzgebungskompetenz liegen. In Hinblick auf die Regelungen, die auf EU-Ebene determiniert werden, können allerdings entsprechende Reformschritte eingebracht und unterstützt werden.