Bestehende Bundesstraßen  Lärmschutz

Diese Dienstanweisung regelt die Planung und Errichtung von im öffentlichen Interesse liegenden Maßnahmen zum Schutz der Menschen und ihres unmittelbaren Wohnumfeldes vor schädlichen und störenden Schallimmissionen, die vom Verkehr auf bestehenden Bundesstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen) ausgehen.

Im Hinblick auf die im Regierungsprogramm 2020–2024 verankerte Lärmschutzoffensive im Straßenverkehr wurde eine Überarbeitung der Dienstanweisung vorgenommen. Wesentliche Ziele waren dabei

  • die weitere Reduktion der in den letzten Jahren gestiegenen Anzahl der im Bereich von Autobahnen und Schnellstraßen von Umgebungslärm betroffenen Einwohner:innen
  • die Schaffung der Möglichkeit zur Umsetzung zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen sowie
  • die Berücksichtigung von Tempolimits und lärmmindernden Straßenbelägen als aktive Lärmschutzmaßnahme.

Erlass und Dienstanweisung

Ergänzung

Ergänzung zur Dienstanweisung Lärmschutz für den Kufstein-Brenner-Korridor in Tirol im Zusammenhang mit den anstehenden Sanierungen und davon ausgehenden Mehrbelastungen für diese Region.