Quecksilber-Verordnung

Die Quecksilber-Verordnung regelt die Ausfuhr von Quecksilber, quecksilberhältigen Verbindungen und Legierungen, beschränkt Quecksilber in Erzeugnissen und enthält abfallrechtliche Bestimmungen zur sicheren Lagerung.

Im Zusammenhang mit dem multilateralen Übereinkommen von Minamata, das am 16. August 2017 in Kraft getreten ist und mit dem Quecksilber weltweit geregelt wird, wurde eine Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 erforderlich. Die Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 (→ EUR-Lex) wurde am 24. Mai 2017 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 1. Jänner 2018 in Kraft.

Mit dieser Verordnung werden im Wesentlichen folgende Bereiche geregelt:

  • Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen für Quecksilber und seine Verbindungen;
  • Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten;
  • Industrielle Tätigkeiten
  • Verbote der Herstellung neuer mit Quecksilber versetzter Produkte und neue Herstellungsprozesse;
  • Verbot von kleingewerblichem Goldbergbau mit Quecksilber;
  • Verwendung von Dentalamalgam;
  • Beseitigung und Lagerung von Quecksilberabfällen sowie Berichterstattung und kontaminierte Standorte;
  • Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten.