Digitale Abfrageplattform für Bahntransporte

Ab 1. Jänner 2023 müssen bestimmte Transporte von Abfällen künftig per Bahn erfolgen. Das BMK hat dafür eine eine digitale Abfrageplattform errichtet. Sie ermöglicht, Anfragen zielgerichtet zu stellen und rasch Angebote der Eisenbahnverkehrsunternehmen einzuholen.

Website

Die digitale Plattform → aufschiene.gv.at soll Sie bestmöglich dabei unterstützen, Abfalltransporte mit der Bahn durchzuführen.

Gesetzliche Vorgaben

Transporte von Abfällen mit einem Gesamtgewicht von mehr als zehn Tonnen mit einer Transportstrecke auf der Straße von über

  • 300 km in Österreich ab 1. Jänner 2023,
  • 200 km in Österreich ab 1. Jänner 2024,
  • 100 km in Österreich ab 1. Jänner 2026,

haben per Bahn oder durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential (z. B. Antrieb mittels Brennstoffzelle oder Elektromotor) zu erfolgen.

Dies gilt nicht, wenn nachgewiesen wird, dass von der Bahn keine entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden können, oder wenn beim Bahntransport die auf der Straße zurückzulegende Transportstrecke für die An- und Abfahrt zu und von einer der am nächstgelegenen Verladestellen im Vergleich zum ausschließlichen Transport auf der Straße 25 Prozent oder mehr betragen würde.

Bestätigungen

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stellt durch die digitale Plattform sicher, dass eine Abfrage von Angeboten für Abfalltransporte im Schienengüterverkehr ermöglicht wird. Sofern keine entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden können, erfolgt eine Bestätigung darüber binnen zwei Werktagen. Als Nachweis darüber, dass keine entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden können, gilt ausschließlich die Bestätigung durch die digitale Plattform: → aufschiene.gv.at

Rechtliche Grundlage

Im § 15 Absatz 9 und 69 Absatz 10 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2002 (→ RIS) idF AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket (BGBl. I Nr. 200/2021, → RIS) befinden sich die entsprechenden Bestimmungen.

Teilnehmende Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)

Liste der teilnehmenden EVU (PDF, 110 KB)

EVU-Abfallartenliste

Hier finden Sie die EVU-Abfallartenliste für das Jahr 2023. Im Jahr 2023 werden sich die Eisenbahnverkehrsunternehmen auf den Transport dieser Abfallarten konzentrieren. Diese Liste wird der Abfallartenabfrage auf der Plattform → aufschiene.gv.at zugrunde gelegt. Für Abfälle, die nicht auf der Liste genannt sind, besteht somit keine Verpflichtung diese mit der Bahn zu transportieren.

EVU-Abfallartenliste: Transport von Abfallarten 2023 (PDF, 1 MB)

Beispiele zur Berechnung und Koordinaten der Ladestellen

Teilnahme Plattform

Voraussetzungen ist eine Registrierung im → USP.

Für in Österreich ansässige Einzelunternehmen beziehungsweise Vertretungen für Unternehmen oder Vereine folgen Sie bitte dieser Anleitung:

Für nicht in Österreich ansässige Einzelunternehmen beziehungsweise Vertretungen für Unternehmen oder Vereine wenden Sie sich bitte an aufschiene@bmk.gv.at mit dem Betreff „USP Registrierung“. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung für die Registrierung.

→ aufschiene.gv.at