Qualitätskontrollprogramm Für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

Zur Erreichung dieses Ziels hatte jeder Mitgliedstaat ein Nationales Sicherheitsprogramm (NaSP) zu beschließen und dessen Durchführung zu koordinieren und zu überwachen. Für die Koordination und die Überwachung des Nationalen Sicherheitsprogramms ist in Österreich das BMK zuständig.

Die Anschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington zeigten, dass der Terrorismus eine der größten Bedrohungen für die Ideale der Demokratie und der Freiheit und für den Frieden darstellt, welche die grundlegenden Werte der Europäischen Union (EU) sind. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sollte der Schutz der Bürger in der Zivilluftfahrt jederzeit gewährleistet werden, indem unrechtmäßige Eingriffe verhindert werden. Um dies zu erreichen, wurden in der Europäischen Union verschiedenste Verordnungen mit dem Ziel erlassen, die Sicherheit in der Zivilluftfahrt zu vereinheitlichen und zu erhöhen.

Um die Wirksamkeit des Nationalen Sicherheitsprogramms zu gewährleisten, wurde ein Nationales Qualitätskontrollprogramm beschlossen, das alle Überwachungsmaßnahmen umfasst.

In Österreich werden derzeit 6 internationale Flughäfen, 50 Flugplätze oder Flugfelder, rund 200 Luftfahrtunternehmen, rund 101 reglementierte Beauftrage an circa 150 Standorten, Post sowie Catering-, Reinigungs- und Sicherheitsfirmen durch die Qualitätskontrolle überwacht.

Die Qualitätskontrollmaßnahmen beinhalten Sicherheitsüberprüfungen, Inspektionen, Erhebungen, Tests sowie die Bewertung der Einhaltung der Vorschriften.