Kabotage in Österreich
Als Kabotage bezeichnet man das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen (oder das Recht, dies zu tun).
Regelungen für Kabotagefahrten in Österreich laut Artikel 8 und 9 der Verordnung (EG) 1072/2009: