Section Control Messstreckenverordnungen

Kaisermühlentunnel (A 22 Donauufer Autobahn)

Die Messung auf Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mittels Section-Control ist auf beide Richtungsfahrbahnen der A22 Donauufer Autobahn (Kaisermühlentunnel) zwischen Kilometer 1,450 und Kilometer 3,750 festgelegt. Die Verordnung dazu wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl.) II Nummer 168/2007 kundgemacht.

Wechselabschnitt (A 2 Süd Autobahn)

Die Messung auf Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mittels Section-Control ist auf den Abschnitt von Kilometer 73,03 bis Kilometer 67,31 der Richtungsfahrbahn Wien der A2 Süd Autobahn festgelegt. Die Verordnung dazu wurde im BGBl. II Nummer 169/2007 kundgemacht.

Laßnitzhöhe (A 2 Süd Autobahn)

Die Messung auf Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mittels Section-Control ist auf den Abschnitt von Kilometer 162,38 bis Kilometer 167,02 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 2 Süd Autobahn festgelegt. Die Verordnung wurde dazu unter Bundesgesetzblatt II Nummer 176/2007 kundgemacht.

Weiters wurde in den Verordnungen festgelegt, dass der Beginn und das Ende der Messstrecken sowie die Datenerhebung anzuzeigen sind. Die genannten Verordnungen stehen Ihnen am Ende diese Beitrags zum Herunteladen zur Verfügung.