Wer ist vignetten- oder mautpflichtig?
Auf allen PKW, Motorrädern und Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht muss bereits bei Auffahrt auf eine vignettenpflichtige Autobahn oder Schnellstraße eine Vignette ordnungsgemäß angebracht bzw. rechtzeitig online gekauft sein.
Auf baulich kostenintensiven Alpenüberquerungen gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht gesonderte Streckenmauttarife. Streckenmautabschnitte befinden sich auf der A 9 Pyhrn Autobahn, A 10 Tauern Autobahn, A 11 Karawanken Autobahn, A 13 Brenner Autobahn und S 16 Arlberg Schnellstraße. Auf den Strecken zwischen den einzelnen Mautstellen (→ ASFINAG) entfällt die sonst auf Autobahnen und Schnellstraßen übliche Vignettenpflicht (→ ASFINAG).
Tipp
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website der ASFINAG.