Wer ist vignetten- oder mautpflichtig?

Auf allen PKW, Motorrädern und Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse muss bereits bei Auffahrt auf eine vignettenpflichtige Autobahn oder Schnellstraße eine gültige Klebevignette ordnungsgemäß und gut sichtbar angebracht oder auf das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs eine gültige digitale Vignette registriert sein.

Auf baulich kostenintensiven Alpenüberquerungen gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Streckenmauttarife. Streckenmautabschnitte befinden sich auf der A 9 Pyhrn Autobahn, A 10 Tauern Autobahn, A 11 Karawanken Autobahn, A 13 Brenner Autobahn und S 16 Arlberg Schnellstraße. Auf den Streckenmautabschnitten (→ ASFINAG) entfällt die sonst auf Autobahnen und Schnellstraßen übliche Vignettenpflicht (→ ASFINAG).