EED-Fortschrittsbericht 2020 laut Artikel 24 (1) Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU

Mit diesem Fortschrittsbericht kommt die Republik Österreich der Berichtspflicht gemäß Artikel 24 (1) der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU Energy Efficiency Directive (EED) nach, gemäß der die Mitgliedstaaten bis zum 30. April eines jeden Jahres über die bei der Erfüllung der nationalen Energieeffizienz-Ziele erreichten Fortschritte zu berichten haben.

Klimatechnik
Klimatechnik, Foto: BMLRT / Christopher Fuchs

Der Bericht enthält einen kurzen Überblick über die Energieeffizienzentwicklung in Österreich, die in Anhang XIV Teil 1 EED geforderten Inhalte und das befüllte Template der Europäischen Kommission zur Meldung der Kennzahlen. 

Energieeffizienzentwicklung in Österreich im Überblick

In der langfristigen Betrachtung sieht man, dass das reale Bruttoinlandsprodukt in Österreich zwischen 1973 und 2018 um 158,6 Prozent gewachsen ist, der Bruttoinlandsverbrauch des Jahres 2018 um 54,9 Prozent über dem Niveau des Jahres 1973 lag. Damit hat sich die Energieintensität bzw. der relative Energieverbrauch (d.h. die zur Erzeugung einer Einheit des Bruttoinlandsproduktes notwendige Menge an Gesamtenergie) um 40 Prozent – also um weit mehr als ein Drittel – verringert.

Einsparungen gemäß Artikel 5 (Bundesgebäude)

Eine Erhebung bei Bundesgebäuden und damit verbundene Endenergieeinsparungen zeigen, dass im Zeitraum von 2014 bis 2020 das gemäß Artikel 5 vorgegebene Einsparziel von 48,2 GWh bei Bundesgebäuden erreicht werden kann.

Die Maßnahmen zur Erreichung der notwendigen Einsparungen betreffen vor allem das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV), das Bundesministerium für Justiz (BMJ) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT), in deren Eigentum sich der größte Anteil jener Gebäude befindet, die im Eigentum des Bundes stehen und von diesem genutzt werden. Die Erfüllung der Teilziele 2014–2019 ist vor allem auf Energie-Contracting-Vorhaben zurückzuführen, die rechtzeitig eingeleitet wurden. Ab dem Jahr 2016 kamen weitere Sanierungsmaßnahmen dazu. 

Einsparungen gemäß Artikel 7 (Verpflichtungssystem)

Österreich wählt bei der Umsetzung von Artikel 7 ein System gemäß Artikel 7 (9), im Rahmen dessen sowohl strategische Maßnahmen als auch Verpflichtungssysteme ergriffen werden können. Der diesjährige Fortschrittsbericht zeigt ein kumuliertes Einsparungsziel für die Jahre 2014–2018 in Höhe von 212,3 PJ. Dabei entfallen 73,1 PJ auf das Lieferantenverpflichtungssystem. Die restlichen Einsparungen resultieren aus strategischen Maßnahmen. Aufgrund dieser Daten ergibt sich, dass Österreich sich hier auf dem Zielpfad befindet. Die Auswertungen wurden mit Datenstand 17. Februar 2020 durchgeführt.

Maßnahmen

Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, ist ein zentrales Vorhaben der österreichischen Bundesregierung. Im nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) wird für Österreich das Ziel gesetzt, die Primärenergieintensität um 25–30 % gegenüber 2015 zu verbessern.  Im Lichte des neuen Ziels der Klimaneutralität bis 2040 und auch vor dem Hintergrund des europäischen Green Deal wird dieses Ziel in den nächsten Monaten evaluiert werden. Dabei wird geprüft, ob ein höheres Ambitionsniveau im Bereich Energieeffizienz erforderlich ist, um die Ziele des Regierungsprogramms sowie des European Green Deals zu erreichen.

Die geplante Novellierung des österreichischen Energieeffizienzgesetzes wird zum einen die neuen Energieeffizienzziele für den Zeitrahmen bis 2030 enthalten und zum anderen den geänderten Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie Rechnung tragen.

Monitoringstelle

Kontakt

Bundesministerium für Klimaschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Abteilung VI/6 – Energieeffizienz und Gebäude
E-Mail: vii4@bmk.gv.at