Studie zur Rechtsstellung von Umweltorganisationen in Österreich

Die Aarhus Konvention gewährt anerkannten Umweltorganisationen ein Recht auf Beteiligung an gewissen Umweltverfahren sowie ein Recht auf Zugang zu einem Gericht, um die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen zu überprüfen.

Ihre Rechtsstellung ist in den einzelnen österreichischen Gesetzen mitunter sehr unterschiedlich ausgestaltet und wird in der Judikatur auch unterschiedlich bewertet.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat Priv.-Doz.in. Dr.in Teresa Weber beauftragt, zur Frage der Rechtstellung von Umweltorganisationen eine Studie zu erstellen. Die zu untersuchende Fragestellung lautete: Genügt es den Anforderungen der Aarhus Konvention und des Unionsrechts, anerkannte Umweltorganisationen als Formalpartei in Verfahren zu führen?

Sie kommt zum Ergebnis, dass die EU-Rechtskonformität und Vereinbarkeit mit der Aarhus Konvention nicht durch die Gewährung „formaler“ Beschwerdebefugnisse gehindert ist, sondern vielmehr im Detail davon abhängig sei, wie die jeweiligen Gesetze die Rechtsstellung von Umweltorganisationen ausgestalten.

Studie zur Aarhus Konvention (PDF, 518 KB)