Raststätte Hörbranz, Errichtung
Das Bundesministerium als zuständige Behörde entscheidet aufgrund des von der Marktgemeinde Hörbranz Antrages auf Feststellung, ob für das gegenständliche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Feststellungsbescheid vom 12. März 2012 (pdf 95 KB) (PDF, 95 KB)