EMAS Umwelterklärung 2023

Das Bundesministerium kommt auch im eigenen Bereich seiner Vorbildwirkung als moderne Verwaltungseinheit nach. Seit dem Jahr 2000 dokumentiert das Bundesministerium seine direkten und indirekten Umweltauswirkungen.

Titelblatt "Umwelterklärung 2023"

Im externen Audit vom 20. und 21. September 2023 wurde von der OmniCert Umweltgutachter GmbH bestätigt, dass alle Anforderungen der EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2018/2026 vom 19. Dezember 2018, erfüllt wurden.
 
Im Rahmen der vorliegenden EMAS Umwelterklärung 2023 mit dem Titel „Klimawandel braucht Taten“ werden vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) aufgezeigt, welche Aktivitäten im Jahr 2022 in beiden Ressorts gesetzt wurden. In eigenen Kapiteln werden für jedes Ministerium die direkten und indirekten Umweltaspekte, die Kennzahlen zu den Verbräuchen und das Umweltprogramm dargestellt. Infolge der regelmäßigen Bewertung der relevanten Umweltaspekte und –auswirkungen werden die die Einflussmöglichkeiten und die daraus resultierenden Ergebnisse aufgezeigt.

EMAS Umwelterklärung 2023 (PDF, 5 MB)

Kontakt

Die Umwelterklärung kann auch in Papierform angefordert werden:

BMK, Abteilung V/7 Integrierte Produktpolitik, Betrieblicher Umweltschutz und Umwelttechnologie
Dr.in Susanne Berger
Telefon: + 43 1 71162-612136
E-Mail: susanne.berger@bmk.gv.at