Beitrag des Bundesministeriums

Das Bundesministerium übermittelt auf Anfrage Verkehrsdiensteverträge im Regime der Verordnung (EG) 1370/2007 an interessierte Unternehmen, die für Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonenverkehr befähigt sind.

Das Bundesinisterium teilt mit, dass mehrere Verkehrsdiensteverträge im Regime der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 abgeschlossen wurden und ein Muster an interessierte Unternehmen, die für Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonenverkehr befähigt sind, über entsprechende Anfrage übermittelt wird.

Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit möge das interessierte Unternehmen seiner Anfrage beilegen:

  • Genehmigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß Richtlinie 95/18/EG
  • Sicherheitsbescheinigung Teil A gemäß Artikel 10 Absatz 2a der Richtlinie 2004/49/EG

Das Bundesinisterium behält sich eine Prüfung der Angaben vor.

Als Muster dienender Verkehrsdienstevertrag mit folgendem Unternehmen: ÖBB-Personenverkehr (Stand 3. Februar 2011)

Kontakt:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Abteilung II/Infra 3 Öffentlicher Personennah- und -regionalverkehr (ÖPNRV)
Telefon: +43 (0) 1 711 62 Durchwahl 65 2401,
Fax: +43 (0) 1 711 62 Durchwahl 65 2499
E-Mail: infra3@bmk.gv.at