Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG)
Ab 2023 keine Gasheizungen mehr in Neubauten – bis 10. Juli 2022 in Begutachtung und Möglichkeit zur Stellungnahme
In Österreich war der Sektor Gebäude (Wohn- und betriebliche Gebäude) im Jahr 2019 für Treibhausgasemissionen in Höhe von 8,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent verantwortlich, das sind rund 10 Prozent der österreichischen Gesamtemissionen. Außerdem werden rund 41 Prozent des Gesamtenergieträgereinsatzes für Raumwärme und Warmwasser im Gebäudesektor durch fossile Energieträger bereitgestellt. Zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 ist es notwendig, all diese auf klimafreundliche Alternativen umzustellen.
Die Bundesregierung hat sich auf das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) geeinigt, welches die Dekarbonisierung der Raumwärme bis ins Jahr 2040 regelt. Bereits ab dem Jahr 2023 dürfen in Neubauten keine Heizungen auf Basis fossiler Energieträger mehr eingebaut werden. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der hohen Abhängigkeit von russischem Gas hat die Bundesregierung sich für einen schnelleren Ausstieg auch aus Erdgas in der Raumwärme entschieden. Das Gesetz war bereits in Begutachtung und soll rasch beschlossen werden.
Ministerialentwurf ( → Parlament)
Was wird im EWG geregelt?
- Im Neubau sind zentrale Öl- und Kohleheizungen bereits seit 2020 verboten. Ab 2023 dürfen in Neubauten in Österreich keine zentralen oder dezentralen Heizungen mehr errichtet werden, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können. Für bereits genehmigte/fertig geplante/in Errichtung befindliche Gebäude gibt es Ausnahmen.
- Ab 2023 dürfen kaputte Öl- und Kohleheizungen nur mehr durch klimafreundliche Heizsysteme ersetzt werden.
- Ab 2025 beginnt die verbindliche Stilllegung von besonders alten Kohle- und Ölheizungen. Das beginnt im Jahr 2025 mit all jenen Öl-Heizungen, die älter als Baujahr 1980 sind.
- Bis 2035 müssen alle Kohle- und Ölheizungen in Österreich stillgelegt werden.
- Bis 2040 soll in Österreich die Klimaneutralität erreicht werden, dafür ist auch die Dekarbonisierung der Raumwärme notwendig. Dazu müssen alle fossil betriebenen Gasheizungen in Österreich bis dahin stillgelegt werden.
- Eigentümer:innen einer einzelnen Nutzungseinheit (Wohnungen), die dezentral beheizt wird, soll der Anschluss an ein klimafreundliches zentrales Wärmeversorgungssystem ermöglicht werden.
Förderprogramm wird fortgesetzt und erweitert
Dieses große Tauschprogramm wird durch umfangreiche Förderungen begleitet. Schon heute gibt es beim Umstieg von alten Öl- und Gasheizungen im Einfamilienhaus (EFH) vom Bund 7.500 Euro. Im mehrgeschossigen Wohnbau wird der Umstieg bis zur Hälfte der Kosten gefördert. („Raus aus Öl und Gas“). Hinzu kommen die Förderungen der Bundesländer. Menschen mit besonders geringem Einkommen bekommen sogar bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert. Im EFH ist das bereits möglich, dies soll auch auf den mehrgeschossigen Wohnbau ausgeweitet werden („Sauber Heizen für alle“).