Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG)
Mit dem am 29. Februar 2024 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die erneuerbare Wärmebereitstellung in neuen Baulichkeiten (Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG)), BGBl. I 8/2024, soll der Einbau von Wärmebereitstellungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe zur Raumheizung und/oder Warmwasseraufbereitung generell im Gebäudeneubau (mit entsprechenden Übergangsbestimmungen für im Bau befindliche Projekte) untersagt werden.
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (→ RIS)
Für fossil betreibbare Anlagen im Gebäudebestand werden im EWG keine Regelungen getroffen. Allerdings wird im Rahmen der Förderungsaktion "Raus aus Öl und Gas" der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme in Wohnbauten gefördert. All diese Förderungen können bereits jetzt beantragt werden. Weitergehende Informationen zur Förderaktion "Raus aus Öl und Gas" 2023/2024 und zu Sauber Heizen-für-Alle finden Sie unter den nachstehenden Links.
Förderprogramm wird fortgesetzt und erweitert
Der Austausch fossil betriebener Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen wird durch umfangreiche Förderungen erleichtert. Schon heute gibt es beim Umstieg von alten Öl- und Gasheizungen im Einfamilienhaus (EFH) bis zu 75 Prozent der förderungsfähigen Kosten (inklusive Kosten für die Entfernung der bisherigen Heizung). Auch im mehrgeschoßigen Wohnbau wird der Umstieg mit bis zu 75 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten gefördert. Es werden Pauschalen je nach installierter Technologie vergeben.
Hinzu kommen die Förderungen der Bundesländer. Im Rahmen der Förderaktion "sauber heizen für alle" können Haushalte mit geringem Einkommen für den Kesseltausch gefördert werden. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses in Ergänzung zur Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze vergeben. Im Einfamilienhaus ist das bereits möglich, dies soll auch auf den mehrgeschoßigen Wohnbau ausgeweitet werden.