Abfallersterzeugermeldung Abfallersterzeuger gefährlicher Abfälle
Das Abfallwirtschaftsgesetz sieht vor, dass die Meldung von Erzeugern gefährlicher Abfälle nur mehr über das elektronische Register für Anlagen und Personen-Stammdaten zu erfolgen hat.
Ein Abfallersterzeuger oder -erzeugerin, welche Altöle in einer Jahresmenge von mindestens 200 Liter oder sonstige gefährliche Abfälle wiederkehrend, mindestens einmal jährlich erzeugen, und welche ihre Tätigkeit nach dem 12. Juli 2007 aufnehmen, müssen sich innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit über die Website → edm.gv.at registrieren und deren Daten (Name, Adresse, Standorte) angeben (laut Paragraph 20 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2002). Änderungen der Daten (zum Beispiel Adressänderung, Einrichtung eines neuen Standortes) oder die Einstellung der Tätigkeit sind innerhalb von einem Monat über das Register zu melden.
Noch nicht im Register erfasste Abfallersterzeuger oder -erzeugerinnen gefährlicher Abfälle, die bereits vor dem 12. Juli 2007 eine Abfallersterzeugermeldung an das zuständige Landesoberhaupt erstattet haben, werden von Amts wegen im Register erfasst. Bei der Registrierung trifft diese Personen eine Mitwirkungspflicht.