Gefahrgutbeförderungsverordnung Geringe Mengen (GGBV-GM)

Die Gefahrgutbeförderungsverordnung Geringe Mengen bietet eine Möglichkeit für die Beförderung von geringen Mengen bestimmter gefährlicher Güter im Abholverkehr auf der Straße.

Voraussetzungen sind zum Beispiel:

  • Beförderung der Güter im Umkreis von 100 km (Luftlinie) von der Abgabestelle
  • Zum Zweck ihrer Verwendung (nicht aber des Weiterverkaufs)
  • Mengen je Beförderungseinheit von bis zu 333 kg oder Liter
  • Verwendung bestimmter Verpackungen
  • Mitführen spezieller Dokumente der Abgabestelle
  • Keine Beförderung: der Klassen 1, 6.2 oder 7 (oder Nebengefahr radioaktiv); der Beförderungskategorie 0 oder 1; unter Temperaturkontrolle; durch Dritte gegen Entgelt
  • Bestimmte Ladungssicherung, Handhabung, Be- und Entladung
  • Spezifische Regelung der Zustellung durch Unternehmen, die Abgabestellen betreiben, sowie für die Rücklieferung und Entsorgung

Gesamte Rechtsvorschrift für Gefahrgutbeförderungsverordnung Geringe Mengen (GGBV-GM)