Gefahrgutbeförderungsverordnung Geringe Mengen (GGBV-GM)
Die Gefahrgutbeförderungsverordnung Geringe Mengen bietet eine Möglichkeit für die Beförderung von geringen Mengen bestimmter gefährlicher Güter im Abholverkehr auf der Straße.
Voraussetzungen sind zum Beispiel:
- Beförderung der Güter im Umkreis von 100 km (Luftlinie) von der Abgabestelle
- Zum Zweck ihrer Verwendung (nicht aber des Weiterverkaufs)
- Mengen je Beförderungseinheit von bis zu 333 kg oder Liter
- Verwendung bestimmter Verpackungen
- Mitführen spezieller Dokumente der Abgabestelle
- Keine Beförderung: der Klassen 1, 6.2 oder 7 (oder Nebengefahr radioaktiv); der Beförderungskategorie 0 oder 1; unter Temperaturkontrolle; durch Dritte gegen Entgelt
- Bestimmte Ladungssicherung, Handhabung, Be- und Entladung
- Spezifische Regelung der Zustellung durch Unternehmen, die Abgabestellen betreiben, sowie für die Rücklieferung und Entsorgung
Gesamte Rechtsvorschrift für Gefahrgutbeförderungsverordnung Geringe Mengen (GGBV-GM)