Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen

Das Übereinkommen von Montreal hat wesentliche Änderungen in der Haftung von Luftverkehrsunternehmen für Schäden aus internationalen Beförderungen nach sich gezogen. Die Europäische Gemeinschaft hat dieser Entwicklung im internationalen Luftfahrtrecht durch eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen Rechnung getragen. Die Bestimmungen im Luftfahrtgesetz über die Haftung von Luftbeförderern bleiben hinter diesen internationalen Standards zurück.

EUR-Lex: EU VO 2027/1997