Recht

Die Erhebungen der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes sollen aus der Kenntnis der Ursachen durch geeignete Verbesserungsvorschläge zu einer Erhöhung der Sicherheit führen.

Unfalluntersuchungsgesetz

Die rechtlichen Grundlagen sind im Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes errichtet wird (Unfalluntersuchungsgesetz) und mit dem das Luftfahrtgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Schifffahrtsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden, enthalten. Das Unfalluntersuchungsgesetz ist am 1. Jänner 2006 in Kraft getreten.

Schifffahrtsgesetz

Gemäß § 31 Absatz 1 Schifffahrtsgesetz sind Schiffsführer verpflichtet, Unfälle und Störungen der Schifffahrtsaufsicht oder der Schleusenaufsicht (ist der Meldung an ein Organ der Schifffahrtsaufsicht gleichzuhalten) zu melden. Die der Schifffahrtsaufsicht erstatteten Meldungen sind gemäß § 31 Absatz 3a von dieser unverzüglich an die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) weiterzuleiten. Der Umfang und die Form der Meldungen sind im Schifffahrtsgesetz geregelt.

Sicherheitsempfehlung

Am 2. Mai 2007 wurde von der damaligen Bundesanstalt für Verkehr – nunmehr Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) –  erstmals eine Sicherheitsempfehlung ausgesprochen. Gemäß § 16 Absatz 2 des Unfalluntersuchungsgesetzes (BGBl. Nr. 123/2005) ist der SUB-Fachbereich Schifffahrt berechtigt und verpflichtet, bei Gefahr in Verzug, unabhängig vom Stadium des Untersuchungsverfahren, Sicherheitsempfehlungen auszusprechen.