CLP-Verordnung
Die Abkürzung CLP steht für„Classification, Labelling and Packaging“ und ist ein internationales System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
Diese CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Stoffgemische und wurde am 18. Dezember 2006 beschlossen und am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union (→ EUR-Lex) veröffentlicht. Der aktuelle Rechtsbestand (→ EUR-Lex) einschließlich der durchführenden Verordnungen findet sich auf der Website der Europäischen Kommission.
Zentrales Element der CLP-Verordnung ist die Verpflichtung von Herstellern und Importeuren, Stoffe und ab 1. Juni 2015 auch Gemische nach den Vorgaben der Verordnung einzustufen und zu kennzeichnen. Innerhalb eines Monats nach dem Inverkehrsetzen muss die Einstufung in das Einstufungs- und Kennzeichnungsregister der Europäische Chemikalienagentur ECHA gemeldet werden. Dieses Verzeichnis ist öffentlich zugänglich.
- Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (→ ECHA)
- Österreichischer REACH-Helpdesk (→ Umweltbundesamt)
Hinweis
Um die Maßnahmen der Europäischen Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit positiv umzusetzen wird seit Mai 2021 an einer Überarbeitung der CLP-Verordnung gearbeitet.