Projektänderung Gerinneaufweitung/Gewässerrenaturierung

Mit Schreiben vom 24. April 2020 beantragte die ASFINAG die Projektänderung gemäß § 9 WRG in Verbindung mit § 24g UVP-G 2000 zur Umsetzung der vom Sachverständigen für Tiere, Pflanzen und Lebensräume im UVP-Verfahren vorgeschlagenen Renaturierungsmaßnahmen. Zu den Projektunterlagen wurden seitens des Bundesministeriums Gutachten von Sachverständigen eingeholt.

Genehmigung

Erfolgt gemäß 24g Umweltverträglichkeits-Gesetz 2000 in Verbindung mit Wasserrechtsgesetz 1959: