Recyclingholzverordnung Formulare für die Recyclingholzverordnung

Mit der Recyclingholzverordnung wurden Qualitätsstandards für das Recycling von Altholz geschaffen. Ziele der innovativen Verordnung sind ein für Mensch und Umwelt schadloses Recycling von geeignetem Altholz und die Vermeidung einer Schadstoffanreicherung im Produktkreislauf. Durch die Recyclingholzverordnung ist zukünftig vermehrt bereits beim Anfall des Altholzes auf eine getrennte Sammlung der verschiedenen Altholzqualitäten zu achten, ein Recycling von beschichteten und imprägnierten Hölzern ist nicht mehr möglich. In der Recyclingholzverordnung werden insbesondere Grenzwerte, Probenahme, Untersuchungs- und Nachweispflichten geregelt. Weiters werden für Recyclingholz mit besonders guter Qualität Voraussetzungen für ein Abfallende festgelegt.

Recyclingholzverordnung

Mit der Recyclingholzverordnung wurden auch Aufzeichnungspflichten für den Einsatz von Altholz in Anlagen der Holzwerkstoffindustrie sowie für das Abfallende von Recyclingholz formuliert. Zur Erfüllung dieser Aufzeichnungspflichten entwickelte das Bundesministerium strukturierte Formblätter, welche als Hilfestellung dienen sollen und auf freiwilliger Basis verwendet werden können. Das Ziel war, möglichst einfache und praktikable Formblätter den Anwendenden zur Verfügung zu stellen. Die Basis dafür bildeten jene Formblätter, die für die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten der Abfallverbrennungsverordnung entwickelt wurden.
Konkret wurden Formblätter für

auf Basis von Microsoft-Excel ausgearbeitet.
Die Beurteilungsnachweise beinhalten auch die Vorlagen für die Probenahmepläne und das Probenahmeprotokoll sowie die Berechnung der Beurteilungswerte. In diesen Formblättern sind auch beispielsweise die für die Erstellung eines Probenahmeplans notwendigen Berechnungen bereits implementiert (Menge der Stichprobe und qualifizierten Stichprobe). Die Berechnung der Beurteilungswerte (Median und 80-er Perzentil) wurde mit einem Makro realisiert.
Die Beurteilungsnachweise sind in verschiedene Datenblätter untergliedert, wobei jene Datenblätter, die für die aktuelle Beurteilung nicht benötigt werden, einfach gelöscht werden können.