Genehmigung nach Prüfung auf Umweltverträglichkeit

Mit Bescheid vom 4. Dezember 2015 wurden der Asfinag und dem Land Niederösterreich (diesem zu den beantragten Vorhabensteilen) die Genehmigung für das Vorhaben S 3 Weinviertler Schnellstraße, Abschnitt Hollabrunn bis Guntersdorf, erteilt.

Rechtsgrundlagen: nach § 24f UVP-G 2000 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975 und §§ 10, 32, 38, 40 und 41 Wasserrechtsgesetz 1959.