Rechtliche Grundlagen  im radiologischen Notfallmangement

Strahlenschutzgesetz und die Interventionsverordnung

Das Strahlenschutzgesetz 2020 und die Interventionsverordnung 2020 bilden die rechtlichen Grundlagen für die effiziente Durchführung von Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung.

Die Zuständigkeiten im Fall einer radiologischen Notstandssituation wie nach einem KKW-Unfall sind auf Bund und Länder aufgeteilt. Bei Eintreten eines solchen radiologischen Notfalls evaluiert das Klimaschutzministerium die Lage und legt unter Mitwirkung des Gesundheitsministeriums die notwendigen Schutzmaßnahmen fest. Das Landesoberhaupt setzt diese Maßnahmen um.

Bei kleinräumigen radiologischen Ereignissen wie im Falle eines Transportunfalls mit einer Strahlenquelle ist der Landeshauptmann für die Bewertung der Lage, das Setzen von Schutzmaßnahmen und die Information der Bevölkerung zuständig.

Die Verordnung über Interventionen bei radiologischen Notfällen und bei dauerhaften Strahlenexpositionen enthält wesentliche Regelungen für Schutzmaßnahmen bei Ereignissen wie Kernkraftwerksunfällen, Transportunfällen mit Strahlenquellen oder auch Terrorszenarien mit radioaktiven Stoffen.

Zentrale Punkte der Verordnung sind:

  • die Festlegung von Kriterien, bei denen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung wie der Aufenthalt in Gebäuden und die Einnahme von Kaliumiodidtabletten in Betracht zu ziehen sind
  • Liste von möglichen Schutzmaßnahmen
  • Regelungen für die Erstellung von Notfallplänen auf gesamtstaatlicher- und auf Landesebene
  • Bestimmungen über die Information der Bevölkerung im Anlassfall
  • Festlegung für die Ausbildung und Ausrüstung bzw. für die physikalische und ärztliche Überwachung der „Notfalleinsatzkräfte“, die im Anlassfall die Schutzmaßnahmen durchführen
  • Referenzwerte für die maximale Dosis bei Notfalleinsatzkräften