Verpflichtender Abfalltransport per Bahn seit 1. Jänner 2023
Seit 1. Jänner 2023 müssen bestimmte Transporte von Abfällen per Bahn (oder durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotenzial, wie etwa Antrieb mittels Brennstoffzelle oder Elektromotor) erfolgen.
Dies gilt nicht, wenn nachgewiesen wird, dass von der Bahn keine entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden können, oder wenn beim Bahntransport die auf der Straße zurückzulegende Transportstrecke für die An- und Abfahrt zu und von einer der am nächstgelegenen Verladestellen im Vergleich zum ausschließlichen Transport auf der Straße 25 % oder mehr betragen würde.
Die BMK hat dazu eine digitale Abfrageplattform eingerichtet, auf der entsprechende Anfragen zielgerichtet gestellt und Angebote der Eisenbahnverkehrsunternehmen rasch eingeholt werden können. Sofern keine entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden können, erfolgt eine Bestätigung darüber binnen zwei Werktagen. Als Nachweis über die fehlende Kapazität gilt ausschließlich die Bestätigung durch die digitale Plattform.