Allgemeines zur Fahrerlaubnis für das selbständige Bedienen und Führen von Triebfahrzeugen

Das BMK ist für die Ausstellung, Erneuerung und Änderung der Fahrerlaubnis sowie für die Führung des Fahrerlaubnis-Registers zuständig. Im Verwaltungsverfahren hat es das AVG anzuwenden.

Eine Entscheidung über die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt innerhalb eines Monats nach Erhalt der vollständigen Antragsunterlagen.

Die Fahrerlaubnis benötigen Triebfahrzeugführer:innen, die auf zum österreichischen Eisenbahnsystem gehörigen Hauptbahnen und vernetzte Nebenbahnen, unterwegs sind (gemäß § 125 Absatz 1 Eisenbahngesetz)“.

Ausgenommen sind Triebfahrzeugführer:innen, die ausschließlich innerhalb bestimmter, vom Eisenbahninfrastrukturunternehmen festgelegter lokaler und funktional getrennter Betriebsbereiche von Eisenbahnen unterwegs sind und dabei eisenbahnbetriebliche Hilfstätigkeiten oder den Verkehr von und zu Anschlussbahnen durchführen. Ausgenommen sind auch Triebfahrzeugführer:innen, die ausschließlich auf vernetzten Nebenbahnen unterwegs sind, die von Hauptbahnen funktional getrennt sind und die nur für die Personen- und Güterbeförderung im örtlichen Verkehr, Stadt- oder Vorortverkehr bestimmt sind (§ 125 Absatz 3 Eisenbahngesetz).

Eisenbahngesetz (→ RIS)

Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Mindestens neunjährige Schulausbildung (Primar- und Sekundarstufe) sowie der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung, die der Stufe 3 gemäß der Entscheidung 85/368/EWG über die Entsprechungen der beruflichen Befähigungsnachweise zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 199 vom 31.07.1985 S 56, entspricht
  • Physische Eignung
  • Arbeitspsychologische Eignung
  • Allgemeine Fachkenntnisse zum selbstständigen Führen und Bedienen von Triebfahrzeugen

Vorgehensweise bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis

Ein Antrag auf Ausstellung einer Fahrerlaubnis kann sowohl von der Triebfahrzeugführerin und dem Triebfahrzeugführer, als auch von einem Unternehmen im Auftrag der Triebfahrzeugführerin und des Triebfahrzeugführers gestellt werden. Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann online, per E-Mail oder per Post eingebracht werden:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Gruppe Eisenbahn
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
E-Mail: fahrerlaubnis@bmk.gv.at

Ansprechpersonen

Telefon: +43 1 711 6265 2150

  • Marcel Darnai
  • Mag. Michael Luczensky
  • Eva Klinger-Schneider
  • Katharina Niederle