Europäischer Green Deal

Mit dem Europäischen Green Deal legt die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, eine Blaupause der EU-Politik für die kommenden fünf Jahre vor. Sie dient gleichzeitig als Wachstumsstrategie (Nachfolgerin von Europa 2020 und der Lissabon-Strategie).

Hintergrund

Im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung des Europäischen Parlaments in Brüssel, lancierte die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen, den Europäischen Green Deal. Dieses Strategiepapier definiert die Prioritäten ihres Kollegiums für die kommenden fünf Jahre. Wichtigstes Ziel ist die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050.

Im Wesentlichen nimmt die Europäische Kommission die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich des Klimawandels auf und versucht, weiterhin eine faire, nachhaltige und gleichzeitig wirtschaftliche Politik für eine wettbewerbsfähige EU zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist spielt die Finanzierung eine große Rolle: einerseits muss in energie- und ressourceneffiziente und klimaschonende Maßnahmen investiert werden; andererseits müssen allfällige soziale Effekte abgefedert werden.

Fahrplan

In einem Anhang wird der der Fahrplan für die Vorlage konkreter Maßnahmen skizziert. Für das Bundesministerium besonders interessant sind:

  • Climate Ambition
  • Clean, affordable und secure energy
  • Industrial strategy for a clean and circular economy
  • Sustainable and smart mobility
  • Greening the Common Agricultural Policy / “Farm to Fork” Strategy
  • Preserving and protecting biodiversity
  • Towards a zero-pollution ambition for a toxic free environment
  • Mainstreaming sustainability in all EU policies
  • Working together – a European Climate Pact

Fit for 55“ (FF55)

Im Rahmen des europäischen Grünen Deals hat sich die EU mit dem Europäischen Klimagesetz das verbindliche Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dies setzt voraus, dass die derzeitigen Treibhausgasemissionen (THG) in den nächsten Jahrzehnten bis 2050 erheblich zurückgehen. Dazu hat die Europäische Kommission am 14. Juli 2021 das Paket „Fit for 55“ vorgelegt. Dabei handelt es sich um ein umfangreiches Rechtssetzungspaket, wodurch die Union in die Lage versetzt werden soll, bis zum Jahr 2030 das Klimaziel von „netto mindestens 55 %“ THG-Reduktion gegenüber 1990, festgelegt durch den Europäischen Rat im Dezember 2020 bzw. durch das EU-Klimagesetz, zu erreichen. Das erste Paket umfasste 12 Vorschläge, die unter anderem folgende Bereiche abdecken:

Umgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft

  • Anpassungen im EU-Emissionshandelssystem und deren Erweiterung auf die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr,
  • neue Lastenteilungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten in Sektoren, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen,
  • überarbeitete Vorgaben für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft,
  • Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems,
  • Errichtung eines neuen Klima-Sozialfonds, um weniger privilegierte Bevölkerungsgruppen bei der Erreichung der klima- und umweltpolitischen Ziele bis 2030 und darüber hinaus finanziell zu unterstützen

Verkehr

  • neue CO2-Flottenziele für PKW und leichte Nutzfahrzeuge,
  • Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe,
  • Vorgaben zu mehr Nachhaltigkeit von Treibstoffen im Flug- und Schiffsverkehr

Energie

  • Überarbeitung der Richtlinien für Erneuerbare Energien und der Energieeffizienz

Hinweis

Einbindung Stakeholder und Veröffentlichung Stellungnahmen: Durch die mittel- und unmittelbare Betroffenheit von Wirtschaft und Bevölkerung durch dieses Paket ist eine breite Stakeholder-Einbindung im Vorfeld und während der Verhandlungen auf EU-Ebene unerlässlich.  Die auf der BMK-Website veröffentlichten Stellungnahmen zu den einzelnen Dossiers oder zu dem Paket als Ganzes wurden von den Stakeholdern und/oder Institutionen ausdrücklich freigegeben.

Stellungnahmen zum Fit-for-55-Paket