Protokolle und Deklarationen Alpenkonvention
Zur Präzisierung der Rahmenkonvention wurden Protokolle zu acht Sachbereichen erarbeitet:
- Raumplanung und nachhaltige Entwicklung
- Berglandwirtschaft
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Bergwald
- Tourismus
- Energie
- Bodenschutz
- Verkehr
Es gibt außerdem ein Protokoll zur Streitbeilegung und für den Beitritt des Fürstentums Monaco zur Alpenkonvention. Zusätzlich zu den Protokollen wurden von der Alpenkonferenz Ministererklärungen, auch Deklarationen genannt, verabschiedet.
Zur Umsetzung der Protokolle und Deklarationen sind die Beteiligung der Gebietskörperschaften (Länder, Kantone, Provinzen et cetera), die internationale Zusammenarbeit, Forschung und Beobachtung sowie Bildung und Information vorgesehen. Damit die Bestimmungen der Protokolle rechtsverbindlich werden, müssen die Protokolle, wie schon die Rahmenkonvention, von jedem Vertragsstaat ratifiziert werden. Die jeweiligen Ratifizierungsverfahren wurden von Österreich, Frankreich, Deutschland, dem Fürstentum Liechtenstein und Slowenien bereits abgeschlossen. Die Europäische Union (EU) und das Fürstentum Monaco haben nur einen Teil, Italien und die Schweiz haben bisher noch kein Protokoll ratifiziert. Die von der EU ratifizierten Protokolle sind Bestandteil des EU-Rechts. In Österreich sind die Protokolle im Gegensatz zur Alpenkonvention, die als Rahmenvertrag konzipiert ist, unmittelbar wirksame Gesetze und demgemäß von Behörden und Gerichten zu berücksichtigen.