Allgemeine und weiterführende Informationen

Mit IPCEI hat die Europäische Union ein spezielles Regulativ zur Stärkung strategisch bedeutender europäischer Wertschöpfungsketten entwickelt. Hierdurch soll die Förderung transnationaler Kooperationen und die Abbildung der Wertschöpfungskette von der angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation bis zur erstmaligen industriellen Umsetzung sowie zu entscheidenden Infrastrukturvorhaben in den Bereichen  Umwelt, Energie, Verkehr, Gesundheit oder Digitales durch staatliche Beihilfen ermöglicht werden.

IPCEI steht für „wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse“ (Important Projects of Common European Interest) und beschreibt ein beihilferechtliches Instrument der Europäischen Union zur zielgerichteten Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts, zur Unterstützung der Erfüllung von europäischen Zielen (wie zum Beispiel der European Green Deal und die digitale Transition), sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der strategischen Autonomie Europas.

IPCEI adressieren strategisch bedeutende Vorhaben, an denen sich Unternehmen beziehungsweise Forschungseinrichtungen in Folge der Nominierung durch teilnehmende Mitgliedstaaten der Europäischen Union (beziehugsweise auch Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes) sowie nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission (bzw. durch die EFTA-Überwachungsbehörde) beteiligen können. Diese Einzelprojekte werden infolge in der Regel durch den jeweiligen Mitgliedstaat mit staatlichen Beihilfen außerhalb der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) unterstützt.

An IPCEI involvieren sich somit Unternehmen beziehungsweise Forschungseinrichtungen mit zumeist Einzelprojekten im Rahmen eines integrierten europäischen Konsortialprojekts, die einen wichtigen Beitrag zu den strategischen Zielen der Europäischen Union bzw. Österreichs leisten und/oder ambitionierte Ziele in Bezug auf Forschung und Innovation verfolgen und damit deutlich über den internationalen State of the Art in den betreffenden Sektoren hinausgehen.

Von IPCEI sollen zudem nicht nur direkt involvierte Unternehmen beziehungsweise Forschungseinrichtungen profitieren. Im Zuge von IPCEI müssen daher auch weitreichende sogenannte Spill-Over-Aktivitäten durchgeführt werden, die sicherstellen sollen, dass die durch das Projekt gewonnenen Erkenntnisse einem möglichst breiten Adressatinnen- und Adressatenkreis – weit über die teilnehmenden Partnerinnen und Partnern, Mitgliedstaaten der EU und über den jeweiligen Sektor hinaus – nähergebracht werden. Diese Aktivitäten sollen auch zu generellen positiven Effekten für den europäischen Binnenmarkt und im Speziellen für Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit führen.

Prinzipiell werden im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (→ Artikel 107 AEUV) staatliche Beihilfen, die eine Wettbewerbsverzerrung zur Folge haben könnten, als mit dem Binnenmarkt unvereinbar betrachtet. Gleichzeitig finden sich hier auch eine Reihe von Ausnahmen, die staatliche Beihilfen unter bestimmten Voraussetzungen erlauben. Dazu zählen auch „Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats“.

Die Besonderheit eines IPCEI ist, dass es aufgrund seiner positiven Spill-Over-Effekte auf den Binnenmarkt und die europäische Gesellschaft einen insgesamt sehr wichtigen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und Wirtschaft leisten kann. Wissen, Know-how, finanzielle Mittel und Wirtschaftsbeteiligte aus der gesamten Union sollen zusammengeführt werden, um schwerwiegende Marktstörungen oder systemische Ausfälle zu beheben und gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen, die ansonsten nicht gelöst werden könnten. Der öffentliche Sektor und private Sektoren führen als IPCEI gemeinsam groß angelegte Vorhaben durch, die bedeutende Vorteile für die Union und ihre Bürgerinnen und Bürger hervorbringen können und sollen.

Mit anderen Worten: Gibt es ein übergeordnetes, europäisches Interesse und sind die zu tätigenden Investitionen nicht von den Partnern des Vorhabens allein finanzierbar, können große und bedeutende, hochinnovative Vorhaben als IPCEI von mehreren EU-Mitgliedstaaten gemeinsam nach klaren europäischen Vorgaben gefördert werden. Die Vorgaben sind in der sogenannten IPCEI-Mitteilung der Europäischen Kommission ausgeführt. Prinzipiell können sich durch IPCEI zwei Projekttypen für eine staatliche Beihilfe qualifizieren:

  • RDI & FID-Vorhaben („Research, Development and Innovation“ & „First Industrial Development“) werden als ein gemeinsamer Projekttyp behandelt, da sich derartige IPCEI-Projekte in der Regel über diese beiden Phasen erstrecken. Dies umfasst die industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, welche dem Ziel der Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen dient. Zusätzlich zielen RDI & FID-Vorhaben auf die Erstellung von Prototypen, Pilot- oder Demonstrationsanlagen und Versuchsanlagen sowie Investitionen in die Forschungsinfrastruktur ab und erschließen die Voraussetzungen für einen modernen Forschungs- und Entwicklungsbetrieb inklusive Gebäudeinfrastruktur, Messtechnik und Laborinfrastruktur. Wichtig ist, dass der aktuelle Stand der Technik durch das Projekt gehoben wird. IPCEI haben zum Ziel, in einem Vorhaben mehrere Technology Readiness Levels (TRLs) zu überspringen, wobei aber die Phase der Massenproduktion oder kommerziellen Tätigkeit nicht gefördert wird (siehe Punkt 22-24 der IPCEI-Mitteilung).
  • Infrastruktur-Vorhaben umfassen den Bau von Umwelt-, Energie-, Gesundheits-, Digital- und Verkehrsinfrastruktur und müssen einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu dieser Infrastruktur sowie eine diskriminierungsfreie Preisgestaltung gewährleisten. Zusätzlich müssen solche Projekte von großer Bedeutung sein oder in diesen spezifischen oder anderen Bereichen einen signifikanten Beitrag zum Binnenmarkt leisten (siehe Punkt 25 der IPCEI-Mitteilung).

Eine Teilnahme Österreichs an diesen paneuropäischen Vorhaben soll folgende Ziele verfolgen:

  • Die Leistung eines effektiven Beitrags zu nationalen und europäischen Klima- und Digital Zielen – wie zum Beispiel zum European Green Deal oder zur EU Digitalstrategie.
  • Verbunden damit die Herbeiführung signifikanter Treibhausgasreduktionen, zum Beispiel durch Direktreduktion in industriellen Prozessen, die Entwicklung alternativer Antriebstechnologien oder durch massive Energieeinsparungen in Herstellungsprozessen
  • Leistung von Beiträgen zur Steigerung der Wertschöpfung in Schlüsselbereichen der österreichischen und europäischen Wirtschaft und damit verbunden die Schaffung von langfristigen Arbeitsplätzen und der damit verbundenen Generierung von nachhaltiger Wirtschaftsleistung in relevanten Technologie- und Wissensbereichen
  • Aufbau von Know-How und Expertise in Österreich und Europa (durch Generierung von zusätzlichen Effekten über die Erfüllung der direkten Projektziele hinaus)
  • Die regionale wie bundesweite Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts sowie der Aufbau von Innovationsökosystemen
  • Leistung eines Beitrages zur Stärkung der Resilienz Österreichs und Europas und der Schaffung beziehungsweise Wahrung strategischer Autonomie in industriellen Schlüsselbereichen.

Die Umsetzung von IPCEI findet in der Anbahnungsphase auf mehreren Ebenen statt. Neben den Unternehmen beziehugsweise Forschungseinrichtungen als Verantwortliche für die Planung des hochinnovativen Projekts und die Antragstellung und den EU-Mitgliedstaaten als in der Regel Beihilfegebende, begleitet, prüft und genehmigt die Europäische Kommission das gesamte IPCEI und die im IPCEI als direkte Partner involvierten individuellen Projekte. In der Umsetzungsphase werden eine Governance und ein Berichtswesen eingerichtet, mithilfe welcher Unternehmen, Mitgliedstaaten und Europäische Kommission gemeinsam die erfolgreiche Durchführung des IPCEI begleiten und überprüfen.

Für die nationale Abwicklung von IPCEI werden in Österreich üblicherweise die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als gemeinsame Abwicklungsstelle beauftragt. Für das IPCEI Mikroelektronik I und II sowie für die IPCEI Hy2Tech (H2 Technology) und Hy2Use (H2 Industry) erfolgt die Beauftragung der gemeinsamen Abwicklungsstelle gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW).

Seit dem Erlass der ersten IPCEI-Mitteilung im Jahr 2014 hat die Kommission insgesamt fünf IPCEI-Förderungen vom Typ eines RDI & FID-Vorhabens in den folgenden Bereichen genehmigt: Mikroelektronik (ein IPCEI), Batterien (zwei IPCEI) sowie Wasserstoff (zwei IPCEI). Mit dem IPCEI zur Fehmarnbeltquerung erfolgte auch die Genehmigung eines IPCEI vom Typ eines Infrastruktur-Vorhabens.

Aktuell läuft zudem ein Genehmigungsverfahren zu einem zweiten IPCEI im Bereich Mikroelektronik. Hier und auch für die bereits genehmigten IPCEI im Bereich Wasserstoff dient die im Jahr 2021 überarbeitete IPCEI-Mitteilung als rechtliche Grundlage des Genehmigungsverfahrens.

Grundsätzlich können IPCEI in Österreich in vier Phasen unterteilt werden:

  • In der ersten Phase sollen der Bedarf sowie die Chancen bzw. die Potenziale für Österreich durch eine Teilnahme am jeweiligen IPCEI in möglichst offener und transparenter Weise erhoben werden. Die in der ersten Phase von interessierten Unternehmen beziehungsweise Forschungseinrichtungen übermittelten Projektskizzen werden anschließend einer Formalprüfung und einer Sichtung durch nationale Expertinnen und Experten unterzogen und die Ergebnisse den Förderwerberinnen und Förderwerbern mitgeteilt. Die Resultate einer Potenzialanalyse, insbesondere auf Basis dieser Bedarfserhebung in der ersten Phase, bilden eine wesentliche Grundlage für die politische Entscheidung für oder gegen weitere Anstrengungen beziehungsweise den Start der nächsten Phase.

  • In Österreich kann die zweite Phase auch als Phase der nationalen Nominierung bezeichnet werden. In Folge einer politischen Entscheidung für eine Teilnahme an IPCEI, in Verbindung mit gegebener Budgetsicherheit, erfolgt für all jene Projekte, die in Phase 1 die formalen Prüfkriterien erfüllt haben, ein Aufruf zur Einreichung von Projekt-Portfolios und Analysen der Finanzierungslücken. Basierend auf einer eingehenden Prüfung und Empfehlung durch eine unabhängige internationale Expertinnen- und Experten-Jury erfolgt anschließend die Auswahl zur sog. Pränotifizierung, also der beihilferechtlichen Voranmeldung des Projektes bei der Europäischen Kommission, oder aber das Ausscheiden des Projektvorhabens aus dem Prozess.

  • Zentral für die dritte Phase ist die weitere Prüfung der pränotifizierten Projekte durch die Europäische Kommission auf der Grundlage des bisher erstellten Projekt-Portfolios und der Analyse der Finanzierungslücke. In dieser Phase gibt es mehrere Iterationsrunden mit Rückfragen seitens der Europäischen Kommission, sogenannte „RfIs“ oder auch „REQs“ (Requests for Information). Es folgt eine intensive Begutachtung der Projekte in technischer und finanzieller Hinsicht in puncto möglicher Einwände gegen die Gewährung der beantragten Beihilfe. Die gemeinsame Abwicklungsstelle (aws und FFG) sowie Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Bundesministerien begleiten die Unternehmen in diesem Prozess.

  • Nach erfolgter Genehmigung der Beihilfe durch die Europäische Kommission folgt in der vierten Phase die nationale Abwicklung. Hier wird zunächst eine nationale Förderentscheidung getroffen, die in der Regel aber nicht mehr mit einer erneuten Prüfung der Projektunterlagen einhergeht. Die von der Europäischen Kommission genehmigten Vorhaben werden dann in nationalen Förderverträgen zwischen den Unternehmen und der gemeinsamen Abwicklungsstelle (aws und FFG) festgehalten. Zudem wird ein Kostenplan einschließlich der Aufteilung in Arbeitspakete erstellt.