Transformation Industrie

Die Klima- und Transformationsoffensive des Bundes hat das Ziel österreichische Industriebetriebe dabei zu unterstützen, ihre Produktionsprozesse klimaneutral zu gestalten. Das stärkt einerseits die Wertschöpfung in Österreich und führt andererseits zu mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten. Bis 2030 stehen Förderungen von insgesamt rund 5,7 Milliarden Euro zur Verfügung.

Im Rahmen dieser Klima- und Transformationsoffensive stehen für die Transformation der Industrie im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes (UFG) bis 2030 insgesamt 2,975 Milliarden Euro zur Verfügung (175 Millionen Euro 2023, danach jährlich 400 Millionen Euro).

Förderprogramm

Das Förderprogramm zur Transformation der Industrie ist im Umweltförderungsgesetz (→ RIS) gesetzt verankert und unterstützt im Rahmen der Umweltförderung im Inland gemäß § 23 Absatz 4 die größtmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen, um so zur Dekarbonisierung der Wirtschaftsbereiche bis 2040 sowie zur Aufrechterhaltung und Stärkung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Österreich beizutragen. Antragsberechtigt in diesem Programm sind jene Sektoren, die im Anhang I des UFG gelistet sind.

Das UFG in § 24 Absatz 1 Z 8 ermöglicht neben der Förderung von Investitionskosten auch die Förderung erhöhter laufender Kosten bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren, sofern die Gesamtheit der Kosten der Investition und des Betriebs nicht durch entsprechende Einnahmen erwirtschaftet werden kann.

Das BMK erarbeitet aktuell Förderungsrichtlinien zur Transformation der Industrie auf Basis der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (→ EUR-Lex) die es künftig ermöglichen sollen, dass Folgendes gefördert werden kann:

  • Investitionskosten auch über einem Förderbedarf von 30 Millionen Euro („Investitionszuschuss) sowie
  • erhöhte laufende Kosten im Zusammenhang mit einer Investition in eine klimafreundlicheTechnologie („Transformationszuschuss“)

Transformationszuschuss

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie beabsichtigt folgende Beihilfemaßnahme vorbehaltlich der nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV (→ EUR-Lex) erforderlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission einzuführen:

Der Transformationszuschuss soll darauf abzielen, Mehrkosten eines – im Vergleich zu fossilen – teureren, grünen Energieträgers, wenn es durch die Technologieumstellung zu Treibhausgaseinsparungen kommt, zu unterstützen. Die Förderung soll als laufender Zuschuss zu einem solchen Energieträger (in Euro/Tonne THG) gewährt werden.

Die Förderung soll im Rahmen eines kompetitiven Ausschreibungsverfahrens vergeben werden. Die Auswahlkriterien umfassen dabei Folgendes:

  • Zumindest mit 70 % gewichtet wird die Angabe des Förderwerbers bzw. der Förderwerberin der Höhe der beantragten Förderung pro Umweltschutz- oder Energieeinheit, wie z. B. Euro pro Tonne eingesparte Treibhausgasemissionen
  • Maximal mit 30 % gewichtet werden projektspezifische qualitative Kriterien wie z. B. Projektreife, ökologische Nachhaltigkeit oder ökonomische Nachhaltigkeit

Öffentliche Konsultation

Gemäß der beihilferechtlichen Grundlage (Leitlinien für staatliche Klima,- Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 Abschnitt 4.1.3.4) ist für diese Maßnahme vorab eine öffentlichen Konsultation durchzuführen, um die Angemessenheit und die Auswirklungen auf den Wettbewerb zu bewerten.

Das BMK lädt Sie hiermit – im Sinne der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (→ EUR-Lex) Abschnitt 4.1.3.4 – zur Teilnahme an dieser öffentlichen Konsultation ein, Rückmeldungen zum geplanten Förderungsprogramm einzubringen.

Rückmeldungen können binnen 6 Wochen (26. April 2024) per E-Mail an transformationderindustrie@bmk.gv.at im Rahmen der zur Verfügung gestellten Formulare übermittelt werden. Alle Details entnehmen Sie bitte dem Dokument „Öffentliche Konsultation“:

Zeitschiene

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie plant den Start dieses Förderprogram vorbehaltlich der nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV erforderlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission bis zum 3. Quartal 2024 einzuführen.

Erste Ausschreibung zur Förderung von Investitionskosten 20023

Eine erste Ausschreibung zur Förderung von Investitionskosten im Rahmen der Transformation der Industrie hat 2023 gestartet. Siehe dazu Transformation der Industrie Ausschreibung Mai 2023 (→ umweltfoerderung.at). Dabei wurden neun große Klimaschutzprojekte zur Förderung empfohlen, die gemeinsam eine jährliche Treibhaugaseinsparung von 2,4 Millionen Tonne erzielen sollen – siehe dazu Presseaussendung (→ stefan-kaineder.at).

Zur Ausgestaltung eines Förderinstruments zur Unterstützung von erhöhten laufenden Kosten (Betriebskosten) hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine  Interessensbekundung (PDF, 132 KB) durchgeführt, um ein zielgerichtetes Instrument für die Industrie aufzusetzen. Dabei wurden zwei verschiedene Modelle vorgestellt:

  • Klimaschutzverträge nach dem Modell der deutschen Bundesregierung
  • Preiszuschuss eines Energieträgerszum Einsatz in einer gewissen Produktions- oder Energieinfrastrukturtechnologie am jeweiligen Betriebsstandort (sogenannter Transformationszuschuss).

Im Rahmen der Interessensbekundung wurden Unternehmen zwischen Mai und Juni 2023 eingeladen, Projektskizzen potenzieller Projekte, die eine Betriebskostenförderung benötigen würden, zu teilen sowie eine Präferenz zu einem der aufgezeigten Modelle abzugeben.

Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer:innen haben sich dafür ausgesprochen, das Modell des „Transformationszuschusses“ zu bevorzugen.

Auf Basis dieses Ergebnisses wird das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Förderungsrichtlinien zur Ausgestaltung eines Instrumentes zur Unterstützung von Betriebskosten ausarbeiten.

Interessensbekundungsverfahren zur geplanten Förderung von Betriebskosten im Rahmen der „Transformation der Industrie“ nach UFG (PDF, 132 KB)

Kontakt

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung VI/7 – Förderinstrumente für innovative Klima- und Energietechnologien
E-Mail: vi-7@bmk.gv.at