Transformation der Industrie Interessensbekundung zu Betriebskostenförderung
Die Klima- und Transformationsoffensive des Bundes hat das Ziel österreichische Industriebetriebe dabei zu unterstützen, ihre Produktionsprozesse klimaneutral zu gestalten. Das stärkt einerseits die Wertschöpfung in Österreich und führt andererseits zu mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten. Bis 2030 stehen Förderungen von insgesamt rund 5,7 Milliarden Euro zur Verfügung.
Im Rahmen dieser Klima- und Transformationsoffensive stehen für die Transformation der Industrie im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes (UFG) bis 2030 insgesamt 2,975 Milliarden Euro zur Verfügung (175 Millionen Euro 2023, danach jährlich 400 Millionen Euro).
Förderprogramm
Das Förderprogramm zur Transformation der Industrie ist im Umweltförderungsgesetz (→ RIS) gesetzt verankert und unterstützt im Rahmen der Umweltförderung im Inland gemäß § 23 Absatz 4 die größtmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen aus der direkten Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen, um so zur Dekarbonisierung der Wirtschaftsbereiche bis 2040 sowie zur Aufrechterhaltung und Stärkung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Österreich beizutragen. Antragsberechtigt in diesem Programm sind jene Sektoren, die im Anhang I des UFG gelistet sind.
Das UFG in § 24 Absatz 1 Z 8 ermöglicht neben der Förderung von Investitionskosten auch die Förderung erhöhter laufender Kosten bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren, sofern die Gesamtheit der Kosten der Investition und des Betriebs nicht durch entsprechende Einnahmen erwirtschaftet werden kann.
Eine erste Ausschreibung zur Förderung von Investitionskosten im Rahmen der Transformation der Industrie hat bereits gestartet. Siehe dazu Transformation der Industrie Ausschreibung Mai 2023 (→ umweltfoerderung.at).
Zur Ausgestaltung eines Förderinstruments zur Unterstützung von erhöhten laufenden Kosten (Betriebskosten) hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine Interessensbekundung gestartet um ein zielgerichtetes Instrument für die Industrie aufzusetzen.
Teilnahme an der Interessensbekundung
Eine Teilnahme an der Interessensbekundung ist freiwillig und unverbindlich und stellt keine Voraussetzung für Förderanträge im Rahmen einer künftigen Ausschreibung zur Förderung von erhöhten laufenden Kosten dar. Eine Teilnahme an der Interessensbekundung ist bis einschließlich 6. Juli 2023 möglich. Alle näheren Informationen und Details entnehmen Sie bitte den Unterlagen.
Rückfragen zur Interessensbekundung können gerne per E-Mail an vi-7@bmk.gv.at gerichtet werden. Es wird am 12. Juni 2023 um 10:00 Uhr einen Online-Informationstermin zu den Eckpunkten der möglichen Ausgestaltungsformen geben, wo auch offene Fragen gestellt werden können. Anmeldungen zum Informationstermin bitten wir bis 7. Juni 2023 an vi-7@bmk.gv.at zu senden.
Kontakt
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung VI/7 – Förderinstrumente für innovative Klima- und Energietechnologien
E-Mail: vi-7@bmk.gv.at