Transformation der Industrie

Die Klima- und Transformationsoffensive des Bundes hat das Ziel österreichische Industriebetriebe dabei zu unterstützen, ihre Produktionsprozesse klimaneutral zu gestalten. Das stärkt einerseits die Wertschöpfung in Österreich und führt andererseits zu mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten. Bis 2030 stehen Förderungen von insgesamt rund 5,7 Milliarden Euro zur Verfügung.

Im Rahmen dieser Klima- und Transformationsoffensive stehen für die Transformation der Industrie im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes (UFG) bis 2030 insgesamt 2,975 Milliarden Euro zur Verfügung (175 Millionen Euro 2023, danach jährlich 400 Millionen Euro).

Förderprogramm

Das Förderprogramm zur Transformation der Industrie ist im Umweltförderungsgesetz (→ RIS) gesetzt verankert und unterstützt im Rahmen der Umweltförderung im Inland gemäß § 23 Absatz 4 die größtmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen aus der direkten Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen, um so zur Dekarbonisierung der Wirtschaftsbereiche bis 2040 sowie zur Aufrechterhaltung und Stärkung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Österreich beizutragen. Antragsberechtigt in diesem Programm sind jene Sektoren, die im Anhang I des UFG gelistet sind.

Das UFG in § 24 Absatz 1 Z 8 ermöglicht neben der Förderung von Investitionskosten auch die Förderung erhöhter laufender Kosten bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren, sofern die Gesamtheit der Kosten der Investition und des Betriebs nicht durch entsprechende Einnahmen erwirtschaftet werden kann. 

Eine erste Ausschreibung zur Förderung von Investitionskosten im Rahmen der Transformation der Industrie hat bereits gestartet. Siehe dazu Transformation der Industrie Ausschreibung Mai 2023 (→ umweltfoerderung.at).

Zur Ausgestaltung eines Förderinstruments zur Unterstützung von erhöhten laufenden Kosten (Betriebskosten) hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine  Interessensbekundung (PDF, 132 KB) durchgeführt, um ein zielgerichtetes Instrument für die Industrie aufzusetzen. Dabei wurden zwei verschiedene Modelle vorgestellt:

  • Klimaschutzverträge nach dem Modell der deutschen Bundesregierung
  • Preiszuschuss eines Energieträgerszum Einsatz in einer gewissen Produktions- oder Energieinfrastrukturtechnologie am jeweiligen Betriebsstandort (sogenannter Transformationszuschuss).

Interessensbekundung

Im Rahmen der Interessensbekundung wurden Unternehmen eingeladen, Projektskizzen potenzieller Projekte, die eine Betriebskostenförderung benötigen würden, zu teilen sowie eine Präferenz zu einem der aufgezeigten Modelle abzugeben.

Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer:innen haben sich dafür ausgesprochen, das Modell des „Transformationszuschusses“ zu bevorzugen.

Auf Basis dieses Ergebnisses wird das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Förderungsrichtlinien zur Ausgestaltung eines Instrumentes zur Unterstützung von Betriebskosten ausarbeiten.

Transformationszuschuss

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie beabsichtigt folgende Beihilfemaßnahme vorbehaltlich der nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV (→ EUR-Lex) erforderlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission einzuführen:

Der Transformationszuschuss soll darauf abzielen, Mehrkosten eines – im Vergleich zu fossilen Produkten – teureren, grünen Energieträgers, wenn es durch die Technologieumstellung zu Treibhausgas-Einsparungen kommt, zu unterstützen. Die Förderung soll als laufender Preiszuschuss zu einem solchen Energieträger (in Euro/t THG) gewährt werden.

Die Förderung soll im Rahmen eines kompetitiven Ausschreibungsverfahrens vergeben werden. Die Auswahlkriterien umfassen dabei Folgendes:

  • Zumindest mit 70 % gewichtet wird die Angabe des Förderwerbers bzw. der Förderwerberin der Höhe der beantragten Förderung pro Umweltschutz- oder Energieeinheit, wie z.B. Euro pro Tonne eingesparte Treibhausgasemissionen
  • Maximal mit 30 % gewichtet werden projektspezifische qualitative Kriterien wie z.B. Projektreife, ökologische Nachhaltigkeit oder ökonomische Nachhaltigkeit

Interessensbekundungsverfahren zur geplanten Förderung von Betriebskosten im Rahmen der „Transformation der Industrie“ nach UFG (PDF, 132 KB)

Hinweis

Wenn sie planen, eine Maßnahme im Rahmen dieser Betriebskostenförderung einzureichen (Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, Sie stehen im Wettbewerb mit anderen Unternehmen) aber bereits vorhaben, erste Investitionen im Rahmen dieser Maßnahme zu tätigen, ist der Abwicklungsstelle (KPC) in schriftlicher Form vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen, dass die geplante Betriebsbeihilfe als Voraussetzung für die getroffenen Investitionsentscheidungen erachtet wird. Ansonsten verlieren Sie die Möglichkeit für diese Maßnahme auch einen Antrag für eine Betriebskostenförderung zu stellen.

Zeitschiene

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie plant den Start dieses Förderprogram vorbehaltlich der nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV erforderlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission bis zum 3. Quartal 2024 einzuführen.

Kontakt

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung VI/7 – Förderinstrumente für innovative Klima- und Energietechnologien
E-Mail: vi-7@bmk.gv.at