Transformation der Industrie
Die Klima- und Transformationsoffensive des Bundes hat das Ziel österreichische Industriebetriebe dabei zu unterstützen, ihre Produktionsprozesse klimaneutral zu gestalten. Das stärkt einerseits die Wertschöpfung in Österreich und führt andererseits zu mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten. Bis 2030 stehen Förderungen von insgesamt rund 5,7 Milliarden Euro zur Verfügung.
Im Rahmen dieser Klima- und Transformationsoffensive stehen für die Transformation der Industrie im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes (UFG) bis 2030 insgesamt 2,975 Milliarden Euro zur Verfügung (175 Millionen Euro 2023, danach jährlich 400 Millionen Euro).
Förderprogramm
Das Förderprogramm zur Transformation der Industrie ist im Umweltförderungsgesetz (RIS) verankert und unterstützt im Rahmen der Umweltförderung im Inland gemäß § 23 Absatz 4 die größtmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen, um so zur Dekarbonisierung der förderfähigen Wirtschaftsbereiche bis 2040 sowie zur Aufrechterhaltung und Stärkung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Österreich beizutragen. Antragsberechtigt in diesem Programm sind jene Sektoren, die im Anhang I des UFG gelistet sind.
- Förderungsrichtlinien 2024 zur Transformation der Industrie im Rahmen der UFI (PDF, 296 KB)
- Beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission (europa.eu)
Im Rahmen der neuen Förderungsrichtlinien 2024 zur Transformation der Industrie (basierend auf den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (EUR-Lex)) kann Folgendes gefördert werden:
- Investitionskosten auch über einem Förderbedarf von 30 Millionen Euro („Investitionszuschuss“) sowie
- erhöhte laufende Kosten im Zusammenhang mit einer Investition in eine klimafreundliche Technologie („Transformationszuschuss“)
Die Förderungen werden im Rahmen von kompetitiven Ausschreibungsverfahren vergeben. Die Auswahlkriterien umfassen dabei Folgendes:
- Zumindest mit 70 % gewichtet wird die Angabe des Förderwerbers bzw. der Förderwerberin der Höhe der beantragten Förderung pro Umweltschutz- oder Energieeinheit, wie z. B. Euro pro Tonne eingesparte Treibhausgasemissionen
- Maximal mit 30 % gewichtet werden projektspezifische qualitative Kriterien (Projektreife, ökologische Nachhaltigkeit oder ökonomische Nachhaltigkeit)
Es sollen jährlich Ausschreibungen durchgeführt werden. Dazu werden im Vorfeld jeder Ausschreibung die Bedarfe der Unternehmen im Rahmen von Bedarfserhebungen/Umfragen ermittelt.
Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Anteil der erneuerbaren Energiequellen, die für Endenergieverbrauchszwecke und nichtenergetische Zwecke im industriellen Sektor verwendet werden, zu erhöhen. Außerdem fördern sie die Elektrifizierung industrieller Prozesse auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen.
Transformationszuschuss
Der Transformationszuschuss unterstützt den Ausgleich der Kostendifferenz zwischen bestehenden fossilen und neuen erneuerbaren Energieträgern im Zusammenhang mit einer Investition in eine klimafreundliche Technologie.
Der Transformationszuschuss umfasst somit sowohl laufende Mehrkosten (OPEX) als auch anteilsmäßige Investitionskosten (CAPEX), die jährlich über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren ausgezahlt werden.
Zur aktuellen Ausschreibung Transformationszuschuss (umweltfoerderung.at)
Investitionszuschuss
Der Investitionszuschuss unterstützt Investitionen in technische Anlagen bzw. Aggregate zur Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen durch Treibhausgasemissionen …
- durch effizienten Einsatz von Energie,
- zur Umstellung und/oder zum Einsatz erneuerbarer Energieträger, einschließlich deren Speicherung zur späteren Nutzung und/oder
- zur sonstigen Vermeidung oder Verringerung von Treibhausgasemissionen.
Der Investitionszuschuss umfasst daher reine Investitionskosten (CAPEX), die als Einmalzahlung ausgezahlt werden.
Aktuell wird eine Bedarfserhebung für eine Ausschreibung zum Investitionszuschuss 2025 durchgeführt. Unternehmen, die ihr Interesse für eine Teilnahme bekunden möchten, werden ersucht an der Bedarfserhebung teilzunehmen:
Bedarfserhebung Investitionszuschuss 2025 (lamapoll.de)
Evaluierungsplan
Gemäß der beihilferechtlichen Grundlage der Leitlinien für staatliche Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen (KUBELL) ist eine Ex-Post Evaluierung dieses Förderprogramms durchzuführen und dazu ein Evaluierungsplan zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Evaluierungsplan wurde im Rahmen des Notifikationsprozesses bei der Europäischen Kommission durch die Europäische Kommission genehmigt. Der folgende Evaluierungsplan beschreibt die Ziele des zu evaluierenden Förderprogramms und umfasst Evaluierungsfragen, die sich mit den direkten und indirekten Auswirkungen des Förderprogramms sowie der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der Beihilfe befassen.
Evaluierungsplan zum Förderprogramm „Transformation der Industrie“ (PDF, 495 KB)
Gemäß der beihilferechtlichen Grundlage ( Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (EUR-Lex), Abschnitt 4.1.3.4) wurde für diese Maßnahme „Transformation der Industrie“ eine 6-wöchige öffentlichen Konsultation durchgeführt, um die Angemessenheit und die Auswirklungen auf den Wettbewerb zu bewerten.
Unterlagen zur abgeschlossenen öffentlichen Konsultation: Öffentliche Konsultation (PDF, 149 KB)
Das BMK bedankt sich für die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation und hat die Rückmeldungen wie folgt zusammengefasst:
Zusammenfassung öffentliche Konsultation (PDF, 100 KB)
Eine erste Ausschreibung zur Förderung von Investitionskosten im Rahmen der Transformation der Industrie wurde 2023 durchgeführt. Siehe dazu Transformation der Industrie Ausschreibung Mai 2023 (umweltfoerderung.at). Dabei wurden neun große Klimaschutzprojekte zur Förderung empfohlen, die gemeinsam eine jährliche Treibhaugaseinsparung von 2,4 Millionen Tonne erzielen sollen – siehe dazu Presseaussendung (stefan-kaineder.at).
Erfolgreiche Projekte der Ausschreibung Mai 2023 (Kommunalkredit Public Consulting)
Zweite Ausschreibung zur Förderung von Investitionskosten 2024 (AGVO)
Die zweite Ausschreibung zur Förderung von Investitionskosten im Rahmen der Transformation der Industrie war von Juni bis September 2024 geöffnet. Dabei wurden fünf große Klimaschutzprojekte zur Förderung empfohlen, die jährlich insgesamt 121.000 Tonnen Treibhausgasemissionen reduzieren sollen.
Alle Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter:
Transformation der Industrie Ausschreibung Juni 2024 (umweltfoerderung.at)
Zur Ausgestaltung eines Förderinstruments zur Unterstützung von erhöhten laufenden Kosten (Betriebskosten) hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine Interessensbekundung (PDF, 132 KB) durchgeführt, um ein zielgerichtetes Instrument für die Industrie aufzusetzen. Dabei wurden zwei verschiedene Modelle vorgestellt:
- Klimaschutzverträge nach dem Modell der deutschen Bundesregierung
- Preiszuschuss eines Energieträgerszum Einsatz in einer gewissen Produktions- oder Energieinfrastrukturtechnologie am jeweiligen Betriebsstandort (sogenannter Transformationszuschuss).
Im Rahmen der Interessensbekundung wurden Unternehmen zwischen Mai und Juni 2023 eingeladen, Projektskizzen potenzieller Projekte, die eine Betriebskostenförderung benötigen würden, zu teilen sowie eine Präferenz zu einem der aufgezeigten Modelle abzugeben.
Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer:innen haben sich dafür ausgesprochen, das Modell des „Transformationszuschusses“ zu bevorzugen.
Auf Basis dieses Ergebnisses wird das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Förderungsrichtlinien zur Ausgestaltung eines Instrumentes zur Unterstützung von Betriebskosten ausarbeiten.
Kontakt
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung VI/7 – Förderinstrumente für innovative Klima- und Energietechnologien
E-Mail: vi-7@bmk.gv.at