Internationale Klimafinanzierung

Die internationale Klimafinanzierung ist ein wesentliches Instrument, um Länder des Globalen Südens (Entwicklungsländer und Schwellenländer) im Kampf gegen die Klimakrise zu unterstützen.

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Am 18. März 2024 hat das BMK den zweiten Call for Proposals im Rahmen der Internationalen Klimafinanzierung veröffentlicht. Förderanträge können bis zum 17. Mai 2024, 12:00 Uhr bei der zuständigen Förderstelle eingereicht werden.

Alle Details zum zweiten Call

Die rechtliche Grundlage für diese Unterstützung durch Industriestaaten findet sich in Artikel 4 des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und in Artikel 9 des Übereinkommens von Paris. Die konkreten Umsetzungen dieser Bestimmungen werden in den internationalen Klimaverhandlungen unter UNFCCC laufend überarbeitet.

Es gibt zwei grundsätzliche Formen der internationalen Klimafinanzierung. Bei der multilateralen Klimafinanzierung leisten Staaten Beiträge an internationale Fonds, wie beispielsweise den  → Green Climate Fund (GCF),  den → Adaptation Fund (AF) oder künftig auch den auf der 28. Vertragsparteienkonferenz (2023) operationalisierten Loss and Damage Fund. Diese Fonds investieren ihrerseits in Programme und Projekte für den Klimaschutz, die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels beziehungsweise mit diesen im Zusammenhang stehende Verluste und Schäden in den von der Klimakrise am meisten betroffenen Ländern.

Bei der bilateralen Klimafinanzierung setzen beitragende Staaten direkt – in Absprache in einem Partnerland – Programme und Projekte im jeweiligen Partnerland um.

Beide Formen finden sich in österreichischen Programmen und Projekten zur internationalen Klimafinanzierung. Neben Zuwendungen der öffentlichen Hand zählen Kredite von Entwicklungsbanken, Public-Private-Partnerships und auch klimafreundliche Zuwendungen und Investitionen des Privatsektors zur internationalen Klimafinanzierung.

Mit der Vereinbarung von Kopenhagen (Copenhagen Accord, 2009) haben alle Industriestaaten zugesagt, gemeinsam 100 Milliarden US-Dollar jährlich zum Zieljahr 2020 für die Unterstützung von Ländern des Globalen Südens für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels bereitzustellen. Diese Zusage wurde in mehreren Vertragsparteienkonferenzen der UNFCCC seither bekräftigt und bis 2025 verlängert.

Österreich bekennt sich zu diesem Ziel der Industriestaaten und zur Leistung eines angemessenen Beitrags dazu. Dabei können die Mittel aus einer Vielfalt an Quellen – öffentliche, private, bilaterale, multilaterale sowie alternative Quellen – stammen. Ab dem Jahr 2026 soll ein neues, globales Klimafinanzierungsziel gelten, das über die 100 Milliarden US-Dollar jährlich hinausgeht.

Gemäß einem Beschluss der 26. Vertragsparteienkonferenz (2021) soll der Betrag für Anpassung an unvermeidbare Folgen des Klimawandels in der Klimafinanzierung bis 2025 verdoppelt werden (gegenüber 2019).

Vor diesem Hintergrund hat Österreich eine Strategie zur internationalen Klimafinanzierung (Klimafinanzierungsstrategie) erarbeitet, welche auch 2013 vom Ministerrat angenommen wurde. Derzeit ist diese Strategie in Überarbeitung und soll dieses Jahr (2024) vom Ministerrat verabschiedet werden.

Zentrales Ziel der Strategie ist die Klärung des österreichischen Beitrags zur langfristigen Klimafinanzierung sowie der Beiträge aus privaten und alternativen Quellen. Sie schafft einen Rahmen dafür, dass Österreich zukünftige rechtliche Verpflichtungen der internationalen Klimafinanzierung möglichst effektiv, effizient, transparent und in Kohärenz mit nationalen Maßnahmen erfüllt.

Dem Auftrag aus der Strategie folgend, wurde die Arbeitsgruppe internationale Klimafinanzierung (AGIK) unter dem Vorsitz des BMK eingerichtet, der Vertreterinnen und Vertreter weiterer beteiligter Ministerien und staatlicher Einrichtungen, der Länder, der Sozialpartner sowie der Zivilgesellschaft angehören. Ziel der AGIK ist die Optimierung der nationalen Koordinierung hinsichtlich der Klimafinanzierung und die Reflexion der Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene.

Im Einvernehmen mit dem BMF und dem BMEIA wurden Richtlinien für bilaterale Projekte in der internationalen Klimafinanzierung des BMK ausgearbeitet. Diese Richtlinien enthalten insbesondere Bestimmungen über ökologische, ökonomische, soziale und entwicklungspolitische Kriterien. Die Gültigkeit der Richtlinien ist auf die Periode Juni 2022 bis März 2025 begrenzt.

Bericht

Gemäß der Klimafinanzierungsstrategie ist jährlich ein Bericht über die internationale Klimafinanzierung Österreichs vorzulegen.

Österreichische Klimafinanzierungsstrategie und Richtlinien

Detailinformationen zu Einzelprojekten

Informationen zur internationalen Klimafinanzierung (in Englisch)

Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen: Introduction to Climate Finance | UNFCCC.

Visualisierung der Beiträge der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten zur internationalen Klimafinanzierung: Climate Finance to Developing Countries