Nachhaltigkeitsberichte: Initiative zur Qualitätssicherung
Freiwillige Vereinbarung bringt nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen Wettbewerbsvorteile.
Im September 2017 wurde im Bundesministerium gemeinsam mit etablierten Umweltgutachtern und Wirtschaftsprüfungskanzleien die „Freiwillige Vereinbarung zur Qualitätssicherung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung“ ins Leben gerufen. Mit dieser Initiative sollen die Wettbewerbsfähigkeit und die Verbesserung der Umweltleistung österreichischer Unternehmen unterstützt und nachhaltig Wirtschaftstreibende gestärkt werden. Die Initiative bietet außerdem eine kompetente Plattform, um die Qualität der seit diesem Jahr verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichte zu sichern und sie international vergleichbar zu machen.
Mit der Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union (EU) durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), das im Dezember 2016 in Kraft getreten ist, sind bundesweit kapitalmarktorientierte Unternehmen und Finanzinstitute mit mehr als 500 Mitarbeitenden verpflichtet, über soziale und ökologische Themen, Risiken, Strategien, Ergebnisse und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren zu berichten. Die Inhalte der "Freiwilligen Vereinbarung zur Qualitätssicherung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung" wurden auf Basis einer Studie des Instituts für Nachhaltigkeitsmanagement der Wirtschaftsuniversität Wien im Rahmen von Workshops von Expertinnen und Experten erarbeitet.
Die Unterzeichnenden der Vereinbarung, bekennen sich zu einheitlichen Qualitätsmaßstäben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung beziehungsweise deren externer Validierung. Es soll ein Erfahrungsaustausch stattfinden, um die Aussagekraft von Nachhaltigkeitsberichten zu stärken und Green Washing zu verhindern. Jedes berichtspflichtige Unternehmen, aber auch jede in der Beratung der berichterstattenden Unternehmen oder deren externer Überprüfung tätige Expertenorganisation ist eingeladen, dieser Initiative beizutreten.