Abfallverbringung
Die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Abfällen nach, aus oder durch EU-Staaten ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausgenommen sind Abfälle der „Grünen Abfallliste“ zur Verwertung im Sinne von Artikel 18 der EG-VerbringungsV (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).