RID

Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter

Österreich ist Mitgliedstaat des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und Vertragsstaat von dessen Anhang C – Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID). Es gilt für internationale Beförderungen in der jeweils kundgemachten Fassung unmittelbar.

Geltendes RID – konsolidierte Fassung

Die zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) stellt neben Änderungstexten auch eine konsolidierte Fassung des RID in Deutsch, Englisch und Französisch auf deren Website zur Verfügung:

RID in der deutschen, englischen und französischen Fassung – gültig seit 1. Januar 2021 (→ OTIF)