Monitoringreport 2019 Klima- und Energieziele

Jährlich wird in einem Bericht gemäß § 7 Energieeffizienzgesetz bewertet, ob sich Österreich auf dem Pfad zur Erreichung der unionsrechtlich verbindlichen Treibhausgas-, Erneuerbaren- und Energieeffizienzziele befindet. Ursachen für eine allfällige Abweichung werden identifiziert und begründet, Maßnahmen zur Rückkehr auf den Zielpfad werden vorgeschlagen. Der Bericht wurde dem Nationalrat im Juni 2020 vorgelegt.

Titelblatt "Klima- und Energieziele: Monitoringreport"

Wichtigste Ergebnisse

Zielerreichung Endenergieeinsparung kumuliert 218 PJ im Jahr 2020

gemäß Artikel 7 Richtlinie 2012/27/EU

Die bisher für Artikel 7 der Energieeffizienz-Richtlinie (EED; 2012/27/EU) gemeldeten Maßnahmen tragen mit 136,02 PJ kumuliert von 2014 bis 2017 zum Einsparziel von 218 PJ bei. Unter der Annahme der Fortsetzung der Einsparung bis 2020 liegen die Einsparungen bei bereits kumuliert über 300 PJ. Damit ist absehbar, dass Österreich somit seinen Zielwert bis 2020 in der Höhe von 218 PJ erreichen beziehungsweise übererfüllen wird.

Zielerreichung Endenergieverbrauch maximal 1050 PJ im Jahr 2020

gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 1 EEffG

Das Erreichen des Zielwertes von 1.050 PJ im Jahr 2020 ist auf Basis der vorliegenden Daten aus jetziger Sicht als unwahrscheinlich einzustufen. Die Entwicklung dieses Zielwertes ist unter anderem von teilweise volatilen und nur schwer beeinflussbaren Größen wie Witterungsverlauf, Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum abhängt, ist das Erreichen des Zielwertes von 1.050 PJ im Jahr 2020 auf Basis der vorliegenden Daten unsicher. Anhand der zuletzt verfügbaren Zahlen lag der Endenergieverbrauch in Österreich laut endgültiger Energiebilanz 2018 der Statistik Austria für das Jahr 2018 bei 1.126 PJ. 

Zielerreichung kumulatives Endenergieeinsparziel in Höhe von 310 PJ im Jahr 2020

gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 3 EEffG

Für die Jahre 2014 bis 2018 wurden jährliche Energieeinsparungen im Ausmaß von insgesamt 83.940 Terajoule (TJ) von Energielieferanten sowie öffentlichen Stellen des Bundes und der Bundesländer gemeldet. Für die Zielvorgaben des EEffG, welches bis 2020 ein kumuliertes Endenergieeffizienzziel von 310 PJ vorsieht, liegen derzeit Maßnahmenmeldungen vor, die mit 254 PJ kumuliert von 2014 bis 2018 zum Einsparziel beitragen. Das Ziel von 310 PJ gemäß § 4 Absatz 1 lit. 3 EEffG wird aller Voraussicht nach vor 2020 erreicht.

Zielerreichung der erneuerbaren Energieträger

Ziel ist es, gemäß der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RL 2009/28/EG) in Österreich bis zum Jahr 2020 einen Anteil erneuerbarer Energien von 34 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch zu erreichen. Österreich ist auf gutem Weg, dieses Ziel zu erreichen – 2018 betrug dieser Anteil 33,4 Prozent.

Zielerreichung der Treibhausgasemissionen von 47,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent bis zum Jahr 2020

Die Treibhausgasemissionen außerhalb des Emissionshandelsbereichs lagen im Jahr 2017 bei rund 51,7 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxyd- (CO2-) Äquivalent. Somit war 2017 das erste Jahr, in dem die für Österreich zulässigen Höchstmengen deutlich überschritten wurden. Für das Jahr 2018 wird nach vorläufigen Zahlen ebenfalls von einer Überschreitung ausgegangen.

Da die nationale Emissionshöchstmenge in den Jahren vor 2017 (2013–2016) unterschritten wurde, konnte ein Guthaben von rund 8,4 Millionen Tonnen aufgebaut werden. Dieses Guthaben kann in die Bilanz bis 2020 miteingerechnet werden. Österreich wird aus diesem Grund voraussichtlich die Klimaschutzziele bis 2020 ohne den Einsatz von flexiblen Mechanismen erreichen können, allerdings wäre dringend angeraten, vorbeugend weitere zusätzliche Maßnahmen gegen Ende der Periode zu setzen, welche bereits 2020 Wirkung entfalten können, insbesondere im Sektor Verkehr.

Darüber hinaus sind rechtzeitig zusätzliche Maßnahmen im Einklang mit der österreichischen Energie- und Klimastrategie (#mission2030) in Hinblick auf das Klimaziel Österreichs bis 2030 außerhalb des Anwendungsbereichs des Emissionshandels der Europäischen Union (minus 36 Prozent gegenüber 2005) zu erarbeiten und zur Umsetzung vorzubereiten.

Wechselseitige Auswirkungen von Energieeffizienzmaßnahmen

Die wechselseitigen Auswirkungen der gesetzten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energieträgern und Verringerung der Treibhausgase zeigen, dass Energieeffizienzmaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Energieeffizienzgesetz gesetzt wurden, größtenteils positive Beiträge zur Erhöhung der Erneuerbaren und Verringerungen der Treibhausgase zur Folge haben.

Monitoringreport 2019 Klima- und Energieziele gemäß § 7 EEffG (PDF, 1 MB)