Vertragsparteientagungen Basler, Stockholmer und Rotterdamer Übereinkommen

Die Tagung 2022 der drei in Genf beheimateten Übereinkommen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt „BRS“ (Basler, Rotterdamer und Stockholmer Übereinkommen) beinhaltete das Motto „Global Agreements for a Healthy Planet: Sound management of chemicals and waste“. Österreich ist Vertragspartei aller drei Übereinkommen.

Wesentliche Ergebnisse 2021/2022 waren die Aufnahme neuer Stoffe unter Stockholm, ein Einhaltungsmechanismus unter Rotterdam und der Plastikmüllbeschluss unter Basel. Die nächsten Treffen der BRS-Vertragsparteien werden vom 1.–12. Mai 2023 in Genf (Schweiz) unter dem Motto „Accelerating action: targets for the sound management of chemicals and waste“ stattfinden. Wieder werden neue Stoffe als POPs vorgeschlagen und ein neuer Anhang VIII soll das PIC-Verfahren des Rotterdamer Übereinkommens effizienter machen.

Basler Übereinkommen

2021/2022 schlug zum Thema Mikroplastik und Meeresverschmutzung durch Kunststoffabfälle schlug Norwegen Änderungen der Anhänge 2, 8 und 9 des Basler Übereinkommens mit dem Ziel einer Kontrolle und Beschränkung der Verbringung von Kunststoffabfällen vor. Dies wurde angenommen ebenso wie eine Reihe von technischen Richtlinien zur umweltgerechten Abfallbehandlung, zu Elektronikabfällen und zu persistenten organischen Schadstoffen (POP)-Abfällen.

Für 2023 sind folgende Themen zu erwarten:

  • Ein Vorschlag der Russischen Föderation zur Änderung des Artikels 6/2 des Übereinkommens (Implementierung einer Frist von 30 Tagen für Transitstaaten, um auf Transitnotifikationen zu reagieren);
  • Ein Vorschlag der Union zur Änderung der Anhänge IX, IV A und IV B des Übereinkommens (Behandlungsverfahren), entsprechend der Ergebnisse der Expertenarbeitsgruppe zur Anpassung der Anhänge III, IV A und IV B an den technischen Fortschritt;
  • Verschiedene technische Richtlinien, insbesondere zu POP-Abfällen und Kunststoffabfällen.

→ Basler Übereinkommen

Rotterdamer Übereinkommen

Compliance hat für Österreich sowie die Europäische Union (EU) hohe Priorität. Die Verhandlung eines neuen Anhangs VII für einen Einhaltungsmechanismus des Übereinkommens auf Basis des Texts der Entscheidung RC-7/6 der 7. Vertragsparteienkonferenz (2015) wurde daher von der EU und ihren Mitgliedstaaten 2021/2022 als sogenannter Co-Sponsor unterstützt. Die Überprüfung der Effektivität des Übereinkommens, aufbauend auf den Empfehlungen der intersessionalen Arbeitsgruppe (4. bis 6. Juni 2018, Riga/Lettland) stellte einen weiteren Schwerpunkt dar. Das Compliance-Komitee wurde eingesetzt und tagte 2022 das erste Mal: Erste Sitzung des Ausschusses zur Einhaltung des Rotterdamer Übereinkommens (→ pic.int)

Für 2023 sind folgende Themen zu erwarten:

  • Die Annahme von Beschlüssen zur Aufnahme von Acetochlor, Carbosulfan,Chrysotilasbest, Fenthion (ULV-Formulierungen mit einem Wirkstoffgehalt von 640 g/l oder mehr), Iprodion, flüssigen Formulierungen (emulgierbares Konzentrat und lösliches Konzentrat), die Paraquatdichlorid in einer Konzentration von 276 g/l oder mehr enthalten, was einer Konzentration von Paraquationen von 200 g/l oder mehr entspricht, sowie von Terbufos in Anlage III des Übereinkommens;
  • Wirksamkeitsüberprüfung des Übereinkommens, inklusive Vorschlag der afrikanischen Vertragsparteien zur Änderung des Artikel 16 des Übereinkommens (aus COP‐8);
  • Vorschlag der Schweiz, Australiens und Malis betreffend Änderung der Artikel 7, 10, 11 und 22 des Übereinkommens und zur Anfügung einer neuen Anlage VIII, wodurch ein Mechanismus zur Regulierung der Ausfuhr derjenigen Chemikalien geschaffen wird, deren Aufnahme in Anlage III der Chemikalienprüfungsausschuss zwar empfohlen hat, worüber von der Konferenz der Vertragsparteien jedoch noch kein Konsens erzielt wurde;

Rotterdamer Übereinkommen

Stockholmer Übereinkommen

2021/2022 erfolgte die Aufnahme der gefährlichen Chemikalien Dicofol und Perfluoroctansäure (PFOA) sowie deren Derivate in den Anhang A des Übereinkommens. In diesem Zusammenhang wurde der Vorschlag der Russischen Föderation zur Änderungen bei der Aufnahme neuer persistenter organischer Schadstoffen (POPs), die den Zielen des multilateralen Übereinkommens zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zuwiderlaufen, behandelt. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie fast alle Vertragsparteien haben sich dezidiert gegen eine Änderung des Artikels 8 inklusive des Anhangs D ausgesprochen. Damit ist das Vorsorgeprinzip massiv gestärkt.

Für 2023 sind folgende Themen zu erwarten:

  • Die Aufnahme weiterer Chemikalien, nämlich des Insektizids Methoxychlor, des Flammschutzmittels Dechloran Plus und des Stabilisators für Kunststoffe „UV-328“ in die Anhänge A bzw. B sowie weitere Empfehlungen zu Decabromodiphenylether, kurzkettigen Chlorparaffinen sowie zur Perfluoroctansulfonsäure PFOS, seinen Salzen und Perfluoroctansulfonylfluorid (POSF oder PFOSF);
  • Eliminierung bereits aufgenommener Stoffe wie polychlorierter Biphenyle PCBs, deren Verwendung 2025 endgültig zu stoppen und Abfälle spätestens 2028 umweltgerecht zu behandeln sind und DDT;
  • Betreffend die Verringerung der Freisetzung von U-POPs (Anhang C), ein zweiter Bericht über deren Rückgang in der Umwelt.

Stockholmer Übereinkommen

Triple COPs

Die internationale Zusammenarbeit wurde 2010 durch einen Synergiebeschluss zur umfassenden Umsetzung der Chemie- und Abfallübereinkommen in einer gesamthaften Betrachtung des Lebenszyklus verstärkt. Die „xCOPS - Simultankonferenzen der Basler, Rotterdamer und Stockholmer Übereinkommen“ trugen dem Trend zu einer breiteren internationalen „Governance“ des Umweltbereichs Rechnung (Treffen der Basler, Rotterdamer und Stockholmer Übereinkommen vom 22. bis 24. Februar 2010 in Bali).

Bereits 2013 fanden zum zweiten Mal die außerordentlichen sowie die ordentlichen Vertragsparteientagungen der Basler, Stockholmer und Rotterdamer Übereinkommen vom 28. April bis 10. Mai 2013 statt. Während der Flammhemmer HBCDD im Sinne einer Weiterentwicklung Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen fand, wurde zwar klar gestellt, dass Chrysotilasbest und das Pestizid Paraquat alle Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Anhänge des Rotterdamer Übereinkommens erfüllen, aber nicht alle Vertragsparteien bereit sind, die mit dem PIC-Verfahren verbundenen Auflagen zu erfüllen.

Das 3. Treffen 2015 der Vertragsstaatenkonferenzen (Conference of the Parties – COP) der Chemikalien- und Abfallübereinkommen (COP12 des Basler, COP7 des Rotterdamer und COP7 des Stockholmer Übereinkommens) wurde von 4. bis 15. Mai 2015 unter dem Motto „From Science to Action: Working for a Safer Tomorrow“ abgehalten.

Die 4. Tagung 2017 der drei in Genf beheimateten UNEP-Übereinkommens „BRS“ (Basler, Rotterdamer und Stockholmer Übereinkommen) hatte das Motto „A future detoxified: sound management of chemicals and waste“ zum Inhalt. Es wurden sechs identische Entscheidungen zu folgenden Themen angenommen: International cooperation and coordination, enhancing cooperation and coordination among the three conventions, clearing-house mechanism for information exchange, mainstreaming gender, synergies in preventing and combating illegal traffic and trade in hazardous chemicals and wastes, und „from science to action“.

Nach dem Motto „Global Agreements for a Healthy Planet: Sound management of chemicals and waste“ aus 2021 (26.–30. Juli 2021, online) und 2022 (6.–7. Juni 2022) werden die Tagungen 2023 der drei in Genf beheimateten Übereinkommen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt „BRS“ (Basler, Rotterdamer und Stockholmer Übereinkommen) vom 1.–12. Mai 2023 in Genf (Schweiz) unter dem Motto „Accelerating action: targets for the sound management of chemicals and waste“ stattfinden.