Biopatent Monitoring Komitee

biopatentmonitoring

Das Biopatent Monitoring Komitee wurde in Reaktion auf die im Jahr 2005 erfolgte Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union 98/44/EG
(Biotechnologie-Richtlinie-Umsetzungsnovelle) vorerst lediglich auf der Grundlage einer Entschließung des Nationalrates tätig. Das Komitee hat dem Parlament entsprechend sechsmal berichtet:

Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2010 stellte der Nationalrat das Komitee auf eine gesetzliche Grundlage ( § 166 und § 167 Patentgesetz), indem insbesondere seine Zuständigkeit festgelegt und der Kreis der Mitglieder geregelt wurde.

Aufgabenbereiche des Komitees

Die Aufgabenbereiche des Biopatent Monitoring Komitees wurden vom Gesetzgeber wie folgt definiert:

  1. Überprüfung der Auswirkungen der in Umsetzung der Richtlinie erlassenen österreichischen Rechtsvorschriften auf Menschenrechte, Tiere, Pflanzen und ökologische Systeme sowie auf den Konsumentenschutz, die Landwirtschaft und die Entwicklungsländer;
  2. Überprüfung der nationalen Erteilungs- und Spruchpraxis, insbesondere hinsichtlich Paragraph (§) 1 Absatz 3 Ziffer 2 und 3, § 2 Absatz 2 Satz 1 sowie §§ 36 und 37 PatG;
  3. Überprüfung, ob die in Umsetzung der Richtlinie erlassenen österreichischen Rechtsvorschriften folgenden Grundsätzen gerecht werden:
    1. kein Patentschutz für Verfahren zum Klonen von Menschen und zur Veränderung der menschlichen Keimbahn;
    2. kein Patentschutz für Verfahren, in denen menschliche Embryonen verwendet werden, und für Embryonen selbst;
    3. keine weitere Einschränkung der „Tierschutzklausel” gemäß Artikel 6 Absatz 2 littera d der Richtlinie;
    4. Gewährung des Viehzüchter- und Landwirteprivilegs gemäß Artikel 11 der Richtlinie;
    5. Wahrung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt, BGBl. Nummer 213/1995.
  4. Beobachtung der forschungs- und wirtschaftspolitischen Konsequenzen, insbesondere auch auf kleine und mittlere Unternehmen.

Besetzung

Gemäß § 167 Absatz 1 Patentgesetz 1970 (PatG) sollen – neben den Vertretern der zuständigen beziehungsweise mitberührten Bundesministerien – in das Biopatent Monitoring Komitee jedenfalls auch Vertreter der Sozialpartner, des Vereins für Konsumenteninformation, der Bioethikkommission, des Umweltbundesamtes und ein legitimierter Vertreter des Ökobüros eingebunden sein.

Vertretene Institutionen im Biopatent Monitoring Komitee:

  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (Vorsitz)
  • Bundeskanzleramt
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
  • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Bioethikkommission
  • Wirtschaftskammer Österreich
  • Landwirtschaftskammer Österreich
  • Österreichischer Gewerkschaftsbund
  • Österreichische Patentanwaltskammer
  • Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
  • Vereinigung der österreichischen Industrie
  • Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (ÖGRUR)
  • Ring der Industrie-Patentingenieure/-Innen Österreichs, Network IP Austria
  • Verein für Konsumenteninformation
  • Umweltbundesamt GmbH
  • Ökobüro – Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen