Straßenverkehrsordnung (StVO)

Rad- und Fußgängerampel

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Verhalten aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im öffentlichen Raum. Der aktuelle Gesetzestext kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) eingesehen werden. Für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind einige Abschnitte der StVO besonders wichtig:

  • Fahrregeln (Abschnitt II)
  • Allgemeine Vorschriften über den Fahrzeugverkehr (Abschnitt V)
  • Besondere Vorschriften für den Verkehr mit Fahrrädern und Motorfahrrädern (Abschnitt VI)
  • Fußgängerverkehr (Abschnitt VIII)
  • Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken (Abschnitt X)

Straßenverkehrsordnung 1960, gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)

Tipp

Hinweise zur 30. StVO-Novelle: Fahren mit Fahrrad und Micro-Scooter