Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland
Mit den Änderungen der Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland (FRL UFI 2015), die mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten, werden zwei Anpassungen vorgenommen, die zu einer weiteren Verbesserung und Anreizsteigerung der Förderangebote führen sollen.

Nunmehr wird die Förderung von Anschlussgebühren für Fernwärmeanschlüsse vom allgemeinen Verbot der Förderung derartiger Kostenteile ausgenommen.
Des Weiteren wird die sofortige Auszahlung der gesamten Förderung für Investitionen, die über einen mehrjährigen Zeitraum ausbezahlt werden, in begründeten Fällen für zulässig erklärt.