Was ist ein Verbundtarif?

Im Verbund kann man mit einer einzigen Fahrkarte mehrere Verkehrsmittel benützen. Dafür bezahlt man einen "Verbundtarif" - auch „Verbundregelbeförderungspreis“ oder „Gemeinschaftstarif“ genannt. Der Verbundtarif liegt – von einigen Ausnahmen abgesehen – meist unter dem von den einzelnen Unternehmen festgesetzten Tarif. Die Differenz wird von den jeweils am Verbund beteiligten Gebietskörperschaften getragen.

Im Verbund kann man mit einer einzigen Fahrkarte mehrere Verkehrsmittel benützen. Dafür bezahlt man einen "Verbundtarif". In der Literatur und in den einzelnen Bundesgesetzen verwendet man auch die Begriffe „Verbundregelbeförderungspreis“ oder „Gemeinschaftstarif“. Der Verbundtarif liegt - von einigen Ausnahmen abgesehen - meist unter dem von den einzelnen Unternehmen festgesetzten Tarif (Haus- oder Unternehmenstarif). Die Differenz wird von den jeweils am Verbund beteiligten Gebietskörperschaften getragen.

Nach welchen Überlegungen erfolgte die Gestaltung des Verbundtarifs?

Aufgrund der degressiven Tarifgestaltung nach Entfernung sind die Anfangskilometer eines Fahrpreises immer höher. Um dem Verbundfahrer bei Benützung mehrerer Verkehrsmittel die höheren Preise für die Anfangskilometer nur einmal zu berechnen, wird ein durchgehender Tarif (Verbundtarif) von der Einstiegs- bis zur Ausstiegsstelle berechnet, und zwar so, als ob die gesamte Distanz auf einem Verkehrsmittel zurückgelegt würde. Die dadurch den Verkehrsunternehmen entgangenen Einnahmen aus den erhöhten Tarifen der Anfangskilometer bilden den sogenannten „Durchtarifierungsverlust".

Voraussetzung für die Schaffung eines einheitlichen Verbundtarifs war - analog zu den gestützten Zeitkarten im Schienenbereich - die Ausgabe von ermäßigten Zeitkarten im Kraftfahrlinienbereich. Die dadurch den Verkehrsunternehmen entgangenen Einnahmen bilden den sogenannten „Abtarifierungsverlust".

Personengruppen, die den Verbundtarif in Anspruch nehmen können

Grundsätzlich sind Verkehrsverbünde konzipiert, um den „modal split" zugunsten des öffentlichen Verkehrs zu beeinflussen. Es wurden daher aus verkehrspolitischen Erwägungen günstige Angebote, vor allem für Pendler geschaffen.

Im Rahmen der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) fällt, wurden zunächst keine Verbundfahrkarten ausgegeben. Um aber auch diesen Gruppen die Verbundvorteile zukommen zu lassen, wurde im Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs-Gesetz 1999 (ÖPNRV-G 1999) die Einbeziehung der Schüler und Lehrlinge in die Verkehrsverbünde beschlossen. Die diesbezüglichen Vereinbarungen der Verkehrsverbünde mit dem BMASK konnten bereits zu einem Abschluss gebracht werden.

Fahrkartengattungen nach Verbundtarif

  • Einzelfahrausweise,
  • Tageskarten,
  • Wochenkarten,
  • Monatskarten,
  • Jahreskarten,
  • Ermäßigung für Kinder, Senioren und Behinderte,
  • Schülerkarten (im Rahmen der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt),
  • Semestertickets.

In einigen Verbünden werden darüber hinaus noch spezielle Fahrkartengattungen nach Verbundtarif (zum Beispiel: Familienkarten, spezielle Jugendermäßigungen) angeboten.