10 Jahre Fukushima Nukleare Sicherheit nach der Katastrophe

10 Jahre nach der Katastrophe von Fukushima, dem zweitschwersten Reaktorunfall nach der Katastrophe in Tschernobyl 1986, ist es angebracht zurückzublicken und Bilanz zu ziehen.

Am 11. März 2011 ereignete sich östlich von Japan ein schweres Seebeben mit anschließendem Tsunami. Dieser Tsunami überflutete auch die Kernkraftwerke Fukushima Dai-ichi und Fukushima Da-ini und es dauerte nicht lange bis klar wurde, dass es zumindest im Kernkraftwerk Fukushima Dai-ichi zu einem schweren Kernkraftwerkunfall gekommen ist. Dieser Reaktorunfall hatte erhebliche Auswirkungen auf die nukleare Sicherheit von Kernkraftwerken weltweit, vor allem aber in Europa.

Europa reagierte – von Österreich maßgeblich initiiert und mitgestaltet – mit Stresstests für Kernkraftwerke. Die Robustheit gegenüber schweren Naturkatstrophen sowie die Möglichkeiten, die Auswirkungen schwerer Naturkatastrophen zu bewältigen, wurde sicherlich verbessert, vollständig umgesetzt sind die nationalen Aktionspläne aber selbst heute, 10 Jahre später, noch nicht.

Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs hat im März 2011 auch gefordert, Überlegungen darüber anzustellen, wie die nukleare Sicherheit in den Nachbarländern der Europäischen Union (EU) gefördert werden kann. Seitdem sind die Europäische Kommission und die hochrangige Expertengruppe für Nuklearen Sicherheit und Abfallentsorgung (ENSREG), bemüht, Drittstaaten in der Nachbarschaft der EU zu Stresstests zu bewegen. Die Schweiz und die Ukraine haben von Beginn an mitgemacht, später folgten Taiwan, Armenien, Belarus und die Türkei. Darüber hinaus besteht ein zweckgewidmetes EU Außenhilfeinstrument, das unter anderem den Aufbau von Aufsichtsbehörden sowie die Durchführung von Stresstests, einschließlich der Umsetzung nationaler Aktionspläne, finanziell unterstützt.

Eine vom Generaldirektor der Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) für Juni 2011 einberufene Konferenz der Ministerinnen und Minister forderte alle Betreiberstaaten weltweit auf, Stresstests durchzuführen. Dieser Aufforderung wurde vielfach entsprochen, wenn auch nicht in dem Umfang der europäischen Stresstests.

Europa hat dann auch seinen Rechtsrahmen überarbeitet und verschärft. Die Europäische Union verfügt mit der geltenden Richtlinie „Nukleare Sicherheit“ über eine rechtlich verankerte Nachrüstverpflichtung, deren Nichteinhaltung zu einem Vertragsverletzungsverfahren und letztlich zu Sanktionen führen kann. Auf internationale Ebene, dem Übereinkommen über die Nukleare Sicherheit, blieb es allerdings bei einer Interpretation des bestehenden Übereinkommens, da konkrete Änderungsvorschläge nicht die erforderliche Unterstützung fanden.

Auch die Kernenergieagentur (NEA) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat gemeinsam mit Frankreich (als damaliger G20/G8 Vorsitz, Gruppe der mächtigsten Industriestaaten) im Juni 2011 eine informelle Ministertagung zum Thema abgehalten. Diverse Vorschläge – beispielsweise von Australien, ab einer bestimmten Schwere eines Unfalls jedenfalls verpflichtend eine internationale Prüfung zuzulassen, oder von Belgien und der Schweiz, internationale Überprüfungsmissionen der NEA und der IAEO verpflichtend zu gestalten – blieben eben ebenso unverwirklicht wie eine signifikante Stärkung der Rolle internationaler Organisationen im Bereich der nuklearen Sicherheit.

Auch wenn die Aktivitäten auf europäischer und internationaler Ebene nicht mit den anfänglichen Ankündigungen schritthalten konnten, haben sie sicherlich zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit innerhalb Europas und darüber hinaus beigetragen. Andererseits ist der europäische Kraftwerkspark um weitere 10 Jahre gealtert. Und weiterhin gilt: schwere Unfälle in Kernkraftwerken können nicht ausgeschlossen werden. Das ist einer der Gründe, warum Österreich in der Kernenergie kein geeignetes Mittel für den Klimaschutz sieht. Weitere Gründe werden in den Faktenblättern im Detail erörtert.