Elektronische Informationen der Frachtbeförderung (eFTI)

Die Digitalisierung der Frachtbeförderungsinformationen nimmt Fahrt auf!

Am 20. August 2020 ist die EU-Verordnung 2020/1056 (→ RIS) über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI – kurz für Electronic Freight Transport Information) in Kraft getreten. Sie verpflichtet die Behörden der Mitgliedsstaaten mittelfristig dazu, gesetzlich vorgeschriebene Informationen bei der Güterbeförderung in elektronischer Form zu akzeptieren, wenn Unternehmen diese im dafür vorgesehenen Format und über zertifizierte Plattformen zur Verfügung stellen. Davon erfasst sind alle Transportmodi, also Straßen- und Schienengüterverkehr, die See- und Binnenschifffahrt sowie die Luftfracht.

Ausgangslage und Motivation

Die Beförderung von Gütern, einschließlich Abfällen, wird von zahlreichen Informationen begleitet, die von den Unternehmen untereinander sowie zwischen den Unternehmen und den zuständigen nationalen Behörden immer noch fast ausschließlich in Papierform ausgetauscht werden. Bisher gibt es keinen einheitlichen Rechtsrahmens auf Unionsebene, der die zuständigen Behörden verpflichtet, die rechtsverbindlich vorgeschriebenen Frachtbeförderungsinformationen in elektronischer Form zu akzeptieren. In 99 Prozent aller Lieferketten kommt derzeit früher oder später Papier zum Einsatz. Dies bedeutet für Logistikunternehmen und die mit ihnen verbundenen Wirtschaftszweige (wie etwa Handel, Industrie und verarbeitendes Gewerbe) sowie für Behörden einen erheblichen Verwaltungsaufwand und ist mit zusätzlichen Kosten sowie negativen Umweltwirkungen verbunden.

Als Antwort auf diese Herausforderungen wurde die Verordnung (EU) 2020/1056 vom 15. Juli 2020 (→ RIS) über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) erlassen.

Die zentralen Zielsetzungen der eFTI-Verordnung sind die Förderung der Digitalisierung der Frachtbeförderung und der Logistikdienste, die Senkung der Verwaltungskosten, die Automatisierung der Abläufe bei den zuständigen Behörden und die Verbesserung der Effizienz und die Nachhaltigkeit des Verkehrs. Zusätzliche Informations- oder Sprachanforderungen, die über die bestehenden Regelungen hinausgehen, sind nicht vorgesehen. Die Papierform ist auch weiterhin möglich.

Weiterer Fahrplan bis zur Umsetzung

Die eFTI-Verordnung sieht einige Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte vor, die einen weiten Anwendungsbereich aufweisen und die Verordnung präzisieren sollen. Daher kann die Verordnung nicht wirksam angewendet werden, bevor diese Rechtsakte in Kraft getreten sind. In den nächsten Jahren erarbeitet die Europäische Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten die notwendigen Konkretisierungen, welche Daten Inhalt der gemeinsamen Europäischen Datensätze sind sowie auf welche Weise, über welche Plattformen und mit welchen Zertifizierungen diese ausgetauscht werden dürfen. Mit den ersten nationalen Anwendungen ist daher ab dem Jahr 2024 zu rechnen.

→ Forum für die Digitalisierung in Verkehr und Logistik DTLF

Zeitdiagramm eFTI
Zeitplan für die Umsetzung von eFTI, Foto GSV

Kontakt

Sollten Sie Fragen zum angeführten Thema haben, wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:

Abteilung II/7 Logistikkoordination
Kennwort: eFTI
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
E-Mail: eFTI@bmk.gv.at