Jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons während des Fahrens

Nein, jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons, ausgenommen zum Telefonieren mit Freisprecheinrichtung und als Navigationssystem, sofern es im Wageninneren befestigt ist, ist während des Fahrens verboten.

Ich muss ein Organmandat von 50 Euro bezahlen. Wenn die Bezahlung dieses Strafbetrages verweigert wird, erfolgt eine Anzeige an die Behörde, die eine Geldstrafe bis zu 72 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Freiheitsstrafe bis zu 24 Stunden, verhängt.

Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, wenn während des Fahrens mit dem Mobiltelefon Musik gehört bzw. über die Fahrzeuganlage abgespielt wird.

Es dürfen jedoch während des Fahrens keine einzelnen Musiktitel ausgewählt werden, da hier durch die Suche und die Auswahl über das Display des Mobiltelefons der Blick von der Straße und dem Verkehrsgeschehen abgewendet wird und die Ablenkung zu groß wäre.

Nein. Auch hier handelt es sich um eine Handhabung. Selbst mit Freisprecheinrichtung wird diese Handhabung nicht möglich sein, weil man im Regelfall genau auf die richtige Positionierung des Steckers achten muss und im Regelfall auch beide Hände benötigt.

Dabei handelt es sich um eine „Handhabung“, nicht um telefonieren. Das Verbot gilt daher auch dann, wenn das Handy fix montiert ist.