Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz

Mit dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) wurde die sogenannte NFI-Richtlinie der Europäischen Union auf nationaler Ebene umgesetzt. Es verpflichtet bestimmte große Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Laut den Erläuterungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz können sich Unternehmen bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts an folgenden Rahmenwerken orientieren:

  • Global Reporting Initiative (GRI)
  • Umweltmanagement- und Betriebsprüfungssystem (EMAS)
  • Global Compact der Vereinten Nationen (UN)
  • Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte: Umsetzung des Rahmenprogramms „Protect, Respect, Remedy“ der UN
  • OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen
  • Trilaterale Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation zu multinationalen Unternehmen und zur Sozialpolitik
  • ISO 26000

Die sogenannten GRI-Leitlinien (Sustainability Reporting Guidelines GRI) haben sich international als wertvolle Orientierungshilfe bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung etabliert. Sie bieten Berichterstattungsgrundsätze, Standardangaben und eine Umsetzungsanleitung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für alle Organisationen, unabhängig von Größe, Branche oder Standort.

In den Erläuterungen zum Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz hielt der österreichische Gesetzgeber fest, dass den neuen gesetzlichen Informationspflichten bei Anwendung der umfassenden Variante des G4-Standards der Global Reporting Initiative (nach Maßgabe der darin enthaltenen Wesentlichkeitsprüfung) jedenfalls ausreichend Rechnung getragen wird.

Die aktuelle 4. Generation der GRI-Leitlinien (GRI-G4) ist auf der Website der Global Reporting Initiative.