Klimarat der Bürgerinnen und Bürger

Was müssen wir heute tun, um morgen in einer klimafreundlichen Zukunft zu leben? Mit dem Klimarat wird noch mehr Mitbestimmung für Bürgerinnen und Bürger geschaffen, um an der großen Zukunftsfrage unserer Gesellschaft mitzudiskutieren – dem Klimaschutz.

Der Nationalrat hat mit Entschließung 160/E XXVII. GP vom 26. März 2021 die Bundesregierung ersucht, die Ambitionen auf dem Weg zur Klimaneutralität weiter voranzutreiben und eine Reihe von Maßnahmen, die auf dem Klimavolksbegehren basieren, umzusetzen.

Zu diesen Maßnahmen zählt auch die Einrichtung eines Klimarats der Bürgerinnen und Bürger. Gemäß Entschließung des Nationalrats soll der Klimarat als „partizipativer Prozess zur Diskussion über, und Ausarbeitung von, konkreten Vorschlägen für die zur Zielerreichung notwendigen Klimaschutzmaßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität 2040 eingerichtet werden. Diese werden an das Klimakabinett bzw. die Bundesregierung übermittelt.“

Grundlage für die Diskussionen im Klimarat sollen die Vorschläge des Klimavolksbegehrens sowie die im Regierungsprogramm enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen und Ziele bilden.

Zusammensetzung des Klimarats

Der Klimarat stellt eine Art „Mini-Österreich“ dar. Er setzt sich aus 100 Menschen zusammen, die seit mindestens fünf Jahren ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, mindestens 16 Jahre alt sind und den Querschnitt der Gesellschaft hinsichtlich Geschlecht, Alter, Bildungsstand und Wohnort widerspiegeln. Die Auswahl wurde nach dem Zufallsprinzip durch die Statistik Austria erfasst. Dies stellt sicher, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den verschiedenen Gruppen ausgewogen für die Gesamtbevölkerung vertreten sind.

Aufbau und wissenschaftliche Begleitung

Ganz wesentlich für die Arbeiten des Klimarats ist eine gute wissenschaftliche Begleitung: der Klimaforscher Georg Kaser und die Umweltökonomin Birgit Bednar-Friedl übernehmen die koordinierende Rolle und haben ein multidisziplinäres wissenschaftliches Begleitgremium zusammengestellt.

Darüber hinaus wurde auch ein beratendes „Stakeholder“-Gremium eingerichtet, das einen Konnex zu den Vertreterinnen und Vertretern aus Sozialpartnern und Zivilgesellschaft herstellt.

Ergebnis

Die Mitglieder des Klimarats der Bürgerinnen und Bürger haben ihre Empfehlungen Mitte des Jahres 2022 der Bundesregierung übergeben. Den Endbericht können Sie auf der Website des Klimarats nachlesen:  

Evaluierungen

Weiterführende Informationen