UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Die Leitlinien wurden zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen entwickelt und am 16. Juni 2011 einstimmig vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) angenommen.

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: Umsetzung des Rahmens der Vereinten Nationen „Schutz, Achtung und Abhilfe“ (UNGP) stellen die erste Initiative für menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen dar, die von den Vereinten Nationen unterstützt wird.

Sie sind das Resultat eines sechsjährigen Forschungs- und Konsultationsprozesses, der aus 47 Mutli-Stakeholder-Konsultationen und Beiträgen aus 120 Ländern bestand. Der damalige UN Sonderbeauftragte für Wirtschaft und Menschenrechte, Professor John Ruggie, leitete den Konsultationsprozess. Aufgrund dessen sind die UN-Leitprinzipien auch unter dem Namen "Ruggie-Prinzipien" bekannt. Die Leitprinzipien haben ihre Grundlage in dem von Ruggie erarbeiteten Referenzrahmen „Protect, Respect and Remedy“ des Jahres 2005, der 2008 vom Menschenrechtsrat verabschiedet wurde.

Hinweis

Die 31 Leitprinzipien beziehen sich auf die internationale Menschenrechtscharta sowie die Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und konkretisieren den Ansatz „Protect, Respect and Remedy“. Demnach sind die Leitlinien auf drei Säulen aufgebaut:

  • Protect als der staatlichen Rechtspflicht zum Schutz der Menschenrechte;
  • Respect als die Verantwortung von Unternehmen, Menschenrechte zu respektieren;
  • Remedy als Pflicht sowohl des Staates als auch der Unternehmen Zugang zu Abhilfemechanismen und Wiedergutmachung zu ermöglichen.