Monitoringkonzept

Gemäß der Verordnung EU/601/2012 über die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen, kurz Monitoring-Verordnung oder MVO genannt, sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066, müssen die Monitoringkonzepte regelmäßig auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüft werden.

Die Häufigkeit dieser Überprüfung hängt dabei von der Anlagenkategorie ab. Anlagen der Kategorie A jährlich, der Kategorie B alle zwei Jahre und Anlagen der Kategorie C alle 4 Jahre; Kleinemittenten (bis 25.000 Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2) im Jahr) sind ausgenommen. Auf Verbesserungsvorschläge der Prüfeinrichtungen ist ausdrücklich einzugehen.

Alle Änderungen des Monitoringkonzepts sind gemeinsam mit einer Unsicherheitsanalyse und einer Risikoanalyse an die zuständige Behörde zu übermitteln. Das Überwachungskonzept wird durch schriftliche Verfahrensanweisungen, sogenannte „Written Procedures“ ergänzt. Diese sind derart zu beschreiben, dass die Behörde deren Plausibilität und Eignung abschätzen kann. Da diese Verfahren nicht Teil des eigentlichen Konzepts sind, eigenen sie sich insbesondere dazu, häufig zu verändernde Teile wie beispielsweise das Dokumentenmanagement oder Analysepläne beizufügen.

Update Dezember 2022

Das Formular wurde dahingehend aktualisiert, dass nun alle Signaturen entfernt wurden. Dies war vor allem aus dem Grund erforderlich, da das bestehende Zertifikat abgelaufen ist und die Möglichkeit, Makros mit derartigen Zertifikaten zu signieren, softwareseitig nun nicht mehr vorgesehen ist. Zudem wurde mit Datum 9. Februar 2023 eine minimale Änderung im Blatt A durchgeführt.

Formular Monitoringkonzept für 4. Periode 9.2.23 (Excel, 2 MB)