Erlässe
Kennzeichen
- Anbringen von Kennzeichentafeln an Fahrzeugen
- Probekennzeichen: richtige Verwendung als auch Anerkennung und Ablehnung im Ausland
- Wunschkennzeichen: Vermeidung von anstößigen oder lächerlichen Codes, Abkürzungen oder Namen
Änderung an Kraftfahrzeugen
Diese vorliegende Liste soll dem Sachverständigen Hilfestellung bei Fragen zur Genehmigung von Änderungen an Fahrzeugen bieten. Die Liste enthält die derzeit gebräuchlichsten Änderungen an Fahrzeugen und gibt Auskunft über die Art der Änderung, die notwendigen Erfordernisse und die Folge dieser Änderungen.
Der Erlass GZ. BMVIT-179.401/0001-II/ST4/2008 wird damit aufgehoben.
- Änderungsliste - Erlass (pdf 306 KB) (PDF, 306 KB)
- Änderungsliste - Beilage (pdf 198 KB) (PDF, 198 KB)
- Änderungsliste - Umrüsttabelle von Diagonal- auf Gürtelreifen (pdf 71 KB) (PDF, 71 KB)
Autofahnen
Das Führen von Fahnen am Auto ist nicht zu beanstanden, wenn keine Verwechslungsfähigkeit mit „offiziellen Fahnen“ bzw. Fahrzeugen der im Paragraph 54 Absatz 1 Kraftfahrgesetz (KFG) genannten Organe besteht. Auch darf die Verkehrssicherheit und die freie Sicht des Lenkers durch die Anbringung derartiger Fahnen nicht beeinträchtigt werden.Die zeitliche Einschränkung dieses Erlasses auf die Dauer der Euro 2008 ist entfallen.
- Erlass Autofahnen (Euro 2008) vom 13. Mai 2008 [barrierearm] (pdf 37 KB) (PDF, 37 KB)
- Erlass Autofahnen auch nach der Euro 2008 vom 1. Juli 2008 [barrierearm] (pdf 25 KB) (PDF, 25 KB)
Gleichwertigkeit von Prüfnachweisen/Gutachten von Fahrzeugen aus dem EU-Ausland
Die vorliegende Liste soll dem Sachverständigen Hilfestellung bei Fragen zur Einzelgenehmigung von Fahrzeugen aus dem EU-Ausland und im Speziellen von US-Fahrzeugen bieten. Es wird klargestellt, ob im jeweiligen Bereich eine Gleichwertigkeit gegeben ist und wenn nötig eine Vorgabe bezüglich der Einstufung nach europäischen Regeln definiert.
Entrichtung eines Kostenersatzes
In diesem Erlass wird eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen für den Kostenersatz erläutert (Rechtsgrundlage: Paragraph 58 Absatz 4 Kraftfahrgesetz, Paragraph 2 Absatz 2 Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung)
Typenschein bei Re-Importen.
Mit diesem Erlass werdem die Vorgangsweise bei der Ausstellung von Duplikattypenscheinen bei reimportierten Fahrzeugen sowie Hintanhaltung von Missbrauch von Genehmigungsnachweisen, speziell Datenauszügen aus der Genehmigungsdatenbank herangetragen worden behandelt.
Verlängerung Lärmzertifikate
Vorgangsweise bei der Verlängerung der Lärmzertifikate
Winterreifenpflicht
Mit der 29. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG), wird für Schwerfahrzeuge (Lkw und Busse) der Zeitraum für die Winterreifenpflicht und die Pflicht, Schneeketten mitzuführen, im unterschiedlichen Ausmaß ausgedehnt. Zusätzlich wird eine Winterreifenpflicht auch für Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 Kilogramm eingeführt. (Rechtsgrundlage: Bundesgesetzblatt I Nummer 6/2008)
Weiters ist die die Vorgehensweise der Winterreifenpflicht und Schneekettenmitnahmepflicht für Schwerfahrzeuge bei der wiederkehrenden Begutachtung geklärt.
- Winterreifenpflicht - 29. KFG Novelle (pdf 105 KB) (PDF, 105 KB)
- Winterreifenpflicht und Schneekettenmitnahmepflicht (pdf 224 KB) (PDF, 224 KB)
Kinderbeförderung und -sicherung
Aufgrund innerstaatlicher sowie internationaler Vorschriftsänderungen wurde der Erlass neu gefasst und beinhaltet folgende Themen:
- Gesetzliche Grundlage - § 106 KFG (Kraftfahrgesetz)
- Daraus ergeben sich folgende gesetzliche Verpflichtungen
- Ausnahmen
- Was sind geeignete Rückhalteeinrichtungen - § 1c KDV (Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung)
- ECE-Regelung Nummer 44
- ECE-Regelung Nummer 129
- Verhältnis ECE-Regelung Nummer 44 und ECE-Regelung Nummer 129
- Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen
- Sanktionen
- Beförderung auf einer Ladefläche/Beförderung von Kindern mit Zugmaschinen
- Beförderung von Kindern mit Krafträdern und sogenannte Quads
Sondertransporte
Zur Frage der Vorgehensweise bei der Bewilligung und Durchführung von Sondertransporten ergingen in der Vergangenheit mehrere Erlässe, die teilweise auch wieder geändert wurden. Mit dem neuen SOTRA-Gesamterlass werden die früheren Anordnungen zusammengefasst und neu und übersichtlich geregelt.