Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV)
Die Gefahrgutbeförderungsverordnung regelt organisatorische Aspekte der in den internationalen Gefahrgutvorschriften vorgesehenen Schulungen. Im einzelnen sind dies:
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern,
- Durchführung der Lehrgänge,
- Prüfungsmodalitäten
für
- Gefahrgutbeauftragte (Straße, Schiene, Binnenschiff),
- Gefahrgutlenkerinnen und Gefahrgutlenker (Straße),
- sonstige an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligte Personen (Straße, Schiene),
- an der Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr beteiligte Personen,
- an der Beförderung gefährlicher Güter im Rahmen der Zivilluftfahrt beteiligte Personen.
Gesamte Rechtsvorschrift für Gefahrgutbeförderungsverordnung