Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV)

Die Gefahrgutbeförderungsverordnung regelt organisatorische Aspekte der in den internationalen Gefahrgutvorschriften vorgesehenen Schulungen. Im einzelnen sind dies:

  • Anerkennung von Schulungsveranstaltern,
  • Durchführung der Lehrgänge,
  • Prüfungsmodalitäten

für

  • Gefahrgutbeauftragte (Straße, Schiene, Binnenschiff),
  • Gefahrgutlenkerinnen und Gefahrgutlenker (Straße),
  • sonstige an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligte Personen (Straße, Schiene),
  • an der Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr beteiligte Personen,
  • an der Beförderung gefährlicher Güter im Rahmen der Zivilluftfahrt beteiligte Personen.

Gesamte Rechtsvorschrift für Gefahrgutbeförderungsverordnung