Zu- und Umbauten

Die Richtlinie legt die Vorgangsweise bei einem Ersatz von Bauteilen sowie Zu- und Umbauten bei Seilbahnen fest. Ausgenommen davon sind genehmigungsfreie Bauvorhaben sowie Ersatz und Umbauten von Seilen. Zubauten sind genehmigungspflichtige Baumaßnahmen, bei denen Bauteile eingebaut werden, die
- bisher nicht an der Anlage vorhanden waren,
- Aufgaben wahrnehmen, welche bisher durch kein anderes Bauteil erfüllt worden sind, oder
- eine eigene Baugruppe bilden.
Umbauten sind genehmigungspflichtige Baumaßnahmen, bei denen an einer Seilbahn Änderungen erfolgen, die nicht als Zubauten einzustufen sind.
Richtlinie: Vorgangsweise beim Ersatz von Bauteilen/Zu- und Umbauten (pdf 44 KB) (PDF, 44 KB)