Ersatz von Bauteilen, Zubauten, Umbauten und Änderungen der Nutzung

Dreiseil-Bahn Safari Express der Bergbahn AG Kitzbühel
Der Safari Express Foto BMK

Diese Richtlinie ist auf Seilbahnen mit Personenbeförderung gemäß den §§ 2 und 120 Abs. 2 des Seilbahngesetzes 2003 (SeilbG 2003) anzuwenden. Sie legt für seilbahnspezifische Bauteile  sowie für die seilbahnspezifische Infrastruktur die Vorgangsweisen fest:

  • bei einem Ersatz von Bauteilen durch identische oder ähnliche Ersatzteile sowie
  • bei Zubauten und Umbauten, bei Änderungen der Nutzung sowie bei bestimmten Änderungen von Einstellwerten.

Diese Richtlinie gilt nicht für:

  • genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 18 SeilbG 2003,
  • den Ersatz und Umbauten von Seilen und Seilverbindungen sowie
  • das Wiederaufstellen einer Seilbahn gemäß § 12c SeilbG 2003.

Richtlinie R4/23: Ersatz von Bauteilen, Zubauten, Umbauten und Änderungen der Nutzung (PDF, 230 KB)

Achtung

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Letztgültige Regelwerke und Nachweisverfahren

Letztgültige Regelwerke und Nachweisverfahren des Fachbereiches Seilbahntechnik sowie der seilbahnspezifischen Belange des Fachbereiches Elektro- und Sicherungstechnik vor Inkrafttreten des SeilbG 2003.

Gesammlte Regelwerke und Nachweisverfahren (ZIP, 14 MB)

Regelwerke

Erlässe

Richtlinien

Rundschreiben